Anfrage Nr. 15-0597/2015:
Baubetrieb und Teilsperrung von öffentlichem Parkraum im Berich Turmstr. 10 in Hainholz

Inhalt der Drucksache:

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Baubetrieb und Teilsperrung von öffentlichem Parkraum im Berich Turmstr. 10 in Hainholz

Seit Oktober 2014 besteht unter der vorgenannten Anschrift eine Baustelle. Hierzu wurde ein Teil des öffentlichen Parkraums mit einem absoluten Halteverbot nach § 12 StVO (Straßenverkehrsordnung) abgesperrt. Dieser Parkraum sollte laut Beschilderung ab dem 01.01.2015 wieder freigegeben sein. Dies ist jedoch nicht der Fall; die Baustelle sowie das absolute Halteverbot dauern bis dato an. Die Beschilderung über die Dauer der Einschränkung wurde entfernt; eine Information an die Anwohner erfolgte nicht. Des Weiteren wird auf der Baustelle wiederholt gegen § 4 Abs. 1 NFeiertagsG (Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage) verstoßen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wie lange wird das Haltverbot nach § 12 StVO noch andauern und wer kontrolliert nach Ablauf dieses Zeitraumes die Räumung bzw. Entfernung der errichteten Absperrung?



2) Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um den wiederholten Verstoß gegen § 4 Abs. 1 NFeiertagsG einzudämmen, und mit welchen Konsequenzen hat der Bauherr zu rechnen, bzw. wurden bereits Konsequenzen ausgesprochen?