Drucksache Nr. 15-0590/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Gastronomie im Freizeitheim Döhren
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.03.2020
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0590/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Gastronomie im Freizeitheim Döhren
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.03.2020
TOP 6.1.1.

Mitgliedern des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel ist zu Ohren gekommen, dass der bisherige Unterpächter des Gastronomiebetriebes nicht mehr im Freizeitheim Döhren tätig sein soll.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wer nimmt aktuell die gastronomische Versorgung im Freizeitheim Döhren wahr?

2) Wird der Döhrener Biergarten im Frühjahr wieder eröffnet?

3) Weshalb wurde der Stadtbezirksrat nicht über die Veränderungen bei den Pächtern
bzw. Unterpächtern informiert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1) Der bisherige Unterpächter ist nicht mehr in der Gastronomie im Freizeitheim Döhren tätig und zum aktuellen Zeitpunkt konnte auch noch kein neuer Unterpächter gewonnen werden. Der Vertrag mit dem Hauptpächter hat weiterhin Bestand. Die gastronomische Versorgung der Nutzer ist darüber sichergestellt.

zu 2) Abgesehen von der Weiterentwicklung in Sachen Corona ist ein Biergartenbetrieb nach Aussage des Hauptpächters nur mit einem neuen Unterpächter möglich.

zu 3) Bei dem Betrieb der Gastronomie im Freizeitheim Döhren handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Das FZH Döhren ist keine Einrichtung, die ausschließlich in die Entscheidungskompetenz des Bezirksrats fällt. Dementsprechend besteht keine Pflicht der Verwaltung den Bezirksrat über einen Unterpächterwechsel zu informieren.