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der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. von 150.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101903
Bezeichnung Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
1. Ausgangslage
Die Güntherstraße in dem angegebenen Bereich erschließt die in den letzten Jahren neu entstandenen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage parallel zum Rudolf-von-Bennigsen-Ufer. Die Straße weist infolge der Bautätigkeiten erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Die Straße kann ihre Funktion derzeit nicht erfüllen.
Der Oberbau der Güntherstraße besteht auf einer Länge von ca. 80 m aus einer ca. 6 m breiten mit Kopfsteinpflaster befestigten Fläche. Ab dem Eingang zu Haus Nr. 43 D bis zum Anschluss Vierthaler Weg hat die Straße einen unzureichenden Unterbau und ist nur mit einer dünnen bituminösen Deckschicht versehen. In diesem Bereich ist beidseitig keine Nebenanlage vorhanden.
Im Einmündungsbereich zur abknickenden Güntherstraße gibt es auf der Westseite einen neu hergestellten Gehweg, dieser wird von dem Vorhaben nicht berührt.
Auf der Ostseite ist der Gehweg mit Mosaikpflaster befestigt. Die Überfahrten zu den Garagen sind bisher nicht angelegt. Teilflächen, die durch Leitungsbau betroffen waren, wurden bituminös wieder verschlossen.
Die gesamte Oberfläche weist Substanzverluste, Risse, Abplatzungen und Verdrückungen auf. Insgesamt sind die Oberflächenbefestigung und der Unterbau abgängig. Die Verkehrssicherheit kann deshalb mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden.
Aufgrund des insgesamt schlechten Zustandes der Straße ist eine Reparatur mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Nach mehrfachen umfangreichen Anliegerbeteiligungen sind die nachfolgend genannten unterschiedlichen Befestigungen favorisiert worden. Im Bereich der abknickenden Güntherstraße soll das bisher vorhandene Natursteinpflaster auf einer Länge von ca. 50 m wieder verwendet werden. Soweit nötig erfolgt eine Ergänzung des Pflastermaterials. Weitergehend erhält die Straße auf rund 37 m eine bituminöse Befestigung mit 1 m breiten beidseitigen Natursteingossen. Anschließend wird ein Teil auf einer Länge von rund 33 m verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. In diesem Bereich werden zwei Stellplätze mit andersfarbigem Pflaster belegt. Der Anschluss an den Vierthaler Weg erfolgt als 3,5 m breite bituminös befestigte Gehwegfläche mit einseitiger 1 m breiter Natursteingosse auf einer Länge von ca. 28 m. In diesem Bereich ist ein Befahren mit Kfz nicht vorgesehen. Es werden Poller angeordnet, die ein Befahren verhindern. Dieser Weg dient als Verbindungsweg zum Geh- und Radweg Vierthaler Weg.
Die Aufteilung des Straßenraumes der Güntherstraße bleibt im Wesentlichen erhalten. Insgesamt wird der Ausbau jedoch mit geringeren Fahrbahnbreiten gestaltet. Die im östlichen Bereich der Straße vorhandene Nebenanlage wird den neuen Anforderungen angepasst. Die Gehwegfläche wird mittels Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt und an den bereits vorhandenen, mit Betonsteinplatten befestigten Gehweg angeschlossen. Die Gehwegfläche erhält einen neuen Unterbau und die Überfahrten werden hergestellt. In diesem Bereich werden zwei neue Bäume gepflanzt. Die beiden Bäume erhalten zur Förderung ihrer Entwicklung einen ausreichend großen, durchwurzelungsfähigen Raum, ohne Oberflächenversiegelung. Im weiteren Verlauf soll die vorhandene Grünfläche erhalten bleiben. Zugunsten der vorhandenen Bäume wird in Teilen die Fahrbahnbreite bis auf
4,50 m eingeschränkt.
Die neu hergestellte westliche Nebenanlage gehört nicht zum Umfang der Maßnahme; sie bleibt erhalten und wird an den zukünftigen verkehrsberuhigten Bereich angeschlossen.
Die Zufahrt zu Haus Nr. 43 B wird so ausgebaut, dass diese gleichzeitig als Wendefläche dienen kann. In einem etwa 10 m langen Teilstück wird die Fahrbahn so eingeschränkt, dass für die vorhandenen Bäume genügend Wurzelraum zur Verfügung steht. Daran anschließend befindet sich die Überfahrt zur Tiefgarage Haus Nr. 43 C. Auch diese Überfahrt dient gleichzeitig als Wendefläche.
Weitere Baumpflanzungen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite, der Leitungen im Untergrund und der bereits vorhandenen alten Gehölze nur im südöstlichen Teil der Nebenanlage möglich. Die Leuchtenstandorte werden im Wesentlichen beibehalten und den neuen Gegebenheiten angepasst.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Sommer 2015 zu beginnen.