Drucksache Nr. 15-0556/2020 S1:
Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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1. Stellungnahme
15-0556/2020 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Behinderung der Feuerwehr durch zugeparkte Straßen im Stadtbezirk


Die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover klären gemeinsam sowie unter Einbeziehung von Vertretern der freiwilligen Ortsfeuerwehren Limmer und Linden ab, wo im Stadtbezirk Linden-Limmer eine verstärkte Kontrolle der Zugänglichkeit zu Häusern im Brandfall stattfinden muss.
Diese Kontrollen werden im Rahmen der Bestreifung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes durchgeführt und/oder durch regelmäßige Befahrungen der entsprechenden Bereiche mit Großfahrzeugen der Feuerwehr.

Dauerhaft beparkte Eckbereiche von Straßen sind durch geeignete Maßnahmen gegen behindernde Beparkung in geeigneter Weise zu sichern, beispielsweise durch umlegbare oder in den Boden versenkbare Poller.

Stellungnahme der Verwaltung:


Auf Grund von ausstehenden Prüfungen rechtlicher und prozessualer Schritte ist mit einer endgültigen Entscheidung erst im III. Quartal 2020 zu rechnen.