Drucksache Nr. 15-0499/2019 S1:
Erweiterung der Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0499/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Erweiterung der Fußgängerzone Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.3.1.

Beschluss


Die Verwaltung prüft zwei Varianten der Erweiterung der Fußgängerzone Limmerstraße im Bereich zwischen a) Kötnerholzweg und Ungerstraße und b) Kötnerholzweg und Commenius/Röttgerstraße.

Dabei sind die ökologischen, verkehrlichen, sozialen, ökonomischen und städtebaulichen Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und Lösungen für aufkommende Fragen vorzuschlagen. Für den ÖPNV ist die Region Hannover einzubinden.

Entscheidung


Dem Antrag wurde gefolgt.

Eine Erweiterung des Fußgängerzonenbereiches Limmerstraße Richtung Westen über die Einmündung des Kötnerholzweges wurde in den beiden beantragten Varianten a). bis zur Ungerstraße und b). bis zur Comeniusstraße/Röttgerstraße mit folgenden Ergebnis geprüft:

Ergebnis:
Die Limmerstraße im Bereich vom Kötnerholzweg bis zur Ostrampe des Messeschnellweges ist ein wesentlicher Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Landeshauptstadt Hannover und schließt am Knotenpunkt Kötnerholzweg/Fössestraße und Auffahrtrampe Messeschnellweg jeweils an das Hauptverkehrsstraßennetz an. Durch diese Spange werden die wesentlichen Verkehre im Bezirk Linden-Nord organisiert und der Bezirk erschlossen.

Die Limmerstraße wird durchgängig von der Stadtbahn in Mittellage genutzt. Aufgrund der Entscheidung zum Standort des Hochbahnsteiges Am Küchengarten im Eingangsbereich der Fußgängerzone Limmerstraße und des geplanten Hochbahnsteiges an der Ungerstraße, der derzeit durch eine Machbarkeitsuntersuchung überprüft wird, ergibt sich in der Abwicklung aufgrund der Entfernungen der Haltepunkte untereinander und somit der komfortablen Erschließung aller Wohnbereiche eine mittige Haltestellenposition im Bereich in der Limmerstraße vor der Einmündung in den Kötnerholzweg.

Die Erweiterung der Limmerstraße als Fußgängerzone in Richtung Westen hat für beide vorgeschlagenen Varianten zur Folge, dass das Vorbehaltsnetz unterbrochen und ggf. in diesem Bereich aufgelöst werden muss.
Der im Jahr 2013 erfolgte Ausbau des Kötnerholzweges von der Fössestraße bis zur Limmerstraße wurde auf der Grundlage als ein Bestandteil des Vorbehaltsnetzes mit entsprechender Profilaufteilungen und Querschnitten geplant und ausgeführt. Für eine untergeordnete Verkehrsfunktion wären die Anlagen überdimensioniert und ein Rückbau müsste langfristig erfolgen, um den Charakter einer untergeordneten Verkehrsfunktion zu gewährleisten.

Bei einer Netztrennung im Bereich der Limmerstraße für den Individualverkehr wurden die Verlagerung der Verkehre prognostiziert und abgeschätzt. Die derzeitige Belastung auf der Verbindung Fössestraße- Kötnerholzweg- Limmerstraße- Westschnellweg von ca. 10.000 KFZ/24h wird sich nach einer Modellrechnung bei einer Sperrung der Limmerstraße zu 1/3 auf die Fössestraße, Westschnellweg und Bremer Damm verteilen. Dennoch wurden ca. 6.800 KFZ/24 h errechnet die weiterhin den Kötnerholzweg nutzen werden, um dann zur räumlichen Anbindung die Wohnquartiere nutzen und entsprechend belasten würden. Die Zielverkehre für den Bezirk Linden-Nord müssten gesamt über die Wohnquartierstraßen abgewickelt werden. Diese sind zur Aufnahme dieser zusätzlichen Verkehre nicht ausgelegt und es sind gravierende negative Auswirkungen in verkehrlicher und ökologischer Hinsicht zu erwarten.
Die bestehende Lebens- und Wohnqualität im Quartier wird empfindlich gestört. Sämtliche erforderlichen Verkehre werden bei Erweiterung der Fußgängerzone Limmerstraße ebenfalls in die Wohnquartierstraßen verdrängt, um das Wohngebiet wieder verlassen zu können. Es kommt zwangsläufig zu vermehrten Umwegsfahrten, die die Ökologie zusätzlich erheblich belasten werden, da eine Wendemöglichkeit auf dem Kötnerholzweg vor der Limmerstraße nicht gegeben ist.
Daraus ergibt sich wiederum eine maßgebliche Veränderung des Verkehrskonzeptes Linden-Nord als zwangsläufige Folge, da die Lieferfahrzeuge zwingend erheblich größere Verkehrsflächen benötigen. Durch Einrichtung von Diagonalsperren oder ähnlich verkehrslenkenden Maßnahmen wäre der entstandenen Verkehrssituation in einem übergreifenden Konzept ggf. Rechnung zu tragen. Stellplatzflächen im Wohnquartier Linden-Nord müssten zurückgedrängt werden, um die erforderlichen freizuhaltenden Flächen anbieten zu können. Da die derzeitige Parksituation im Quartier schon hoch belastet ist, muss mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung gerechnet werden.
Über die Verkehrssicherheit für untergeordnete Nutzergruppen bei deutlich erhöhten Verkehrsmengen in den Wohnquartieren muss in diesem Zusammenhang neu nachgedacht werden.

Fazit:
Durch die Netztrennung des Vorbehaltsnetzes in Linden-Nord bei einer Erweiterung der Limmerstraße in Richtung Westen in beiden vorgeschlagenen Varianten überwiegen die verkehrlichen, ökologischen und städtebaulichen Nachteile im Wohnquartier deutlich und sind einer städtebaulichen Verbesserung lediglich auf einem kurzen Teilstück der Limmerstraße gegenüberzustellen.
Da hier auch maßgeblich das weiträumig fungierende Straßennetz betroffen ist, geht die Einflussnahme deutlich über den Stadtbezirk hinaus.
Entscheidungen zur Umwidmung von Straßenzügen obliegen grundsätzlich der Zuständigkeit des Rates der Landeshauptstadt Hannover.