Anfrage Nr. 15-0498/2024:
Anfrage zu privaten Baugerüsten auf öffentlichen Gehwegen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage zu privaten Baugerüsten auf öffentlichen Gehwegen

Anfrage an die Verwaltung
  1. Brauchen Eigentümer, die ihre Gebäude mit einem Baugerüst einrüsten wollen und dafür auch öffentliche Gehwege nutzen, eine Genehmigung der Verwaltung hierfür?
  2. Gibt es für die Nutzung von öffentlichen Gehwegen durch private Baugerüste bestimmte Auflagen oder einen zeitlichen Maximalrahmen?
  3. Falls es eine zeitliche Befristung gibt: Wie geht die Stadt gegen eine Überschreitung dieser Fristen vor?