Drucksache Nr. 15-0468/2018:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Seinsch

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
 
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15-0468/2018
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Seinsch

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Ralf Seinsch die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Seinsch hat mit Schreiben vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Nord mit Wirkung zum 28.02.2018 niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Nord festzustellen.
18.62.13 
Hannover / 20.02.2018