Anfrage Nr. 15-0462/2018:
Widerrechtliche Durchfahrten und Temporeduzierung Straßenbahn
Fußgängerzone Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Widerrechtliche Durchfahrten und Temporeduzierung Straßenbahn
Fußgängerzone Limmerstraße

Mit Drucksache 15-1377/2016 S1 aus dem Jahr 2016 hat die Verwaltung auf Antrag des
Bezirksrates mitgeteilt, weitergehende Maßnahmen gegen widerrechtlichen Durchgangsverkehr
auf der Fußgängerzone Limmerstraße seien nicht erforderlich. Es reiche aus, die vorhandenen
Schilder zu reinigen.
Mit Drucksache 15-2519 2014 S1 aus dem Jahr 2015 hat die Verwaltung auf Antrag des
Bezirksrates, das Tempo der Stadtbahn in der Fußgängerzone Limmerstraße zu reduzieren,
mitgeteilt, Tempo 25 in einer Fußgängerzone sei zumutbar.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Werden die Schilder, die auf die Fußgängerzone Limmerstraße hinweisen, nur auf Antrag des Bezirksrates gereinigt oder gibt es einen Reinigungsturnus und wenn ja, in welchen Abständen?
2. Entgegen der Aussage der Verwaltung, eine Reinigung der Straßenschilder sei ausreichend, dem widerrechtlichen motorisierten Verkehr in der Fußgängerzone Limmerstraße entgegenzuwirken, hat sich die Situation nicht verbessert. Gibt es Seitens der Verwaltung heute weiterführende Vorschläge, motorisierten Verkehr aus der Fußgängerzone fernzuhalten und wenn ja, welche?
3. Nach dem Umbau der Kurt-Schumacher-Straße wurde auf Höhe der Ernst-August-Galerie für den motorisierten Verkehr Tempo 20 eingeführt. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass in einer Fußgängerzone mit nach StVO ausgewiesener Schrittgeschwindigkeit Fahrzeuge – in diesem Fall die Stadtbahnen in der Limmerstraße – schneller fahren dürfen als der motorisierte Individualverkehr in einer Stadtstraße, die keine Fußgängerzone ist?