Anfrage Nr. 15-0461/2020:
Abriss eines Hauses (Stammestraße 65)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Abriss eines Hauses (Stammestraße 65)

Auf der Stammestraße, Hausnummer 65 in Ricklingen soll ein altes Wohngebäude (Baujahr um 1900) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann ist der geplante Baubeginn?

2. Was passiert mit den Mietern des Gebäudes, welches abgerissen werden soll?

3. Wie schützt die Verwaltung die Nachbargebäude während des Abriss bzw. des Neubaus? Besteht die Gefahr von Substanzschädigungen?