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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsherrn Echtibar Ganijev gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zum 31. Januar 2019 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Echtibar Ganijev hat Oberbürgermeister Schostok schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide verzichten wolle. Er bat um Umsetzung zum 31.01.2019. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.03
Hannover / 08.02.2019