Antrag Nr. 15-0449/2015:
Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnins 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Ausbringung von Gülle in Bereichen mit angrenzender Bebauung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das ein Ausbringen von Gülle in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur nach vorheriger Kontrolle auf MRSA-Keimfreiheit erfolgen darf .

Begründung

Berichte aus den öffentlich rechtlichen Medien (z.B. Report Mainz) berichten von einer starken Kontaminierung von Fleisch mit MRSA Keimen. Die Veröffentlichung erfolgte unter Berufung auf das Bundesministerium für Risikobewertung (BfR) und des Robert Koch Instituts. Danach waren über 22% (Hähnchenfleisch) und 42% (Putenfleisch) der Proben positiv. Ähnliche Belastungen sind bei Gülle, die in der Schweinemast anfällt, anzunehmen. Diese für Mensch und Tier gefährlichen Keime sind danach auch in Gülle, die zur Düngung verwendet wird, enthalten.