Drucksache Nr. 15-0445/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausbau der Straße Schneiderberg zwischen Appelstraße und Callinstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.03.2018
TOP 14.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0445/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausbau der Straße Schneiderberg zwischen Appelstraße und Callinstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.03.2018
TOP 14.1.

Die Straße Schneiderberg mit seinen Nebenanlagen ist im STreckenabschnitt zwischen Appelstraße und Callinstraße in einem schlechten Zustand.
die gehwege werden sehr intensiv durch Fußgänger genutzt. Auf der Westseite des Streckenabschnitts parken die PKW rechtswidrig halbseitig auf dem Fußweg. Die verbleibende Breite für den Fußgänger entspricht nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit.
Zu dem Antrag 15-1448/2016 "Aufpflasterung Schneiderberg/Ecke Callinstraße" hat die Verwaltung am 24.11.2016 mitgeteilt (Drucks. Nr. 15-1448/2016 S1), dass eine Grunderneuerung in dem Streckenabschnitt in 2019 in Erwägung gezogen wird, unter der Voraussetzung der Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es von Seiten der Verwaltung für diese Maßnahme schon finanzielle Einplanungen für den Haushalt 2019 ?

2. Werden die vom Bezirksrat gewünschten Aufpflasterungen im Kreuzungsbereich Callinstraße und Appelstraße (s.a.Drucks. 15-0508/2017 Einrichtung einer Fahrradstraße) bei der Ausbauplanung berücksichtigt?

3. Falls die Ausbauplanung in 2019 nicht realisiert wird, kann auf der westlichen Sseite des Streckenabschnitts das halbseitige Parken auf dem Gehweg unterbunden werden ?

Antwort der Verwaltung



Zu 1.) Für das Haushaltsjahr 2019 sind bisher keine finanziellen Einplanungen vorgesehen.

Zu 2.) Im Rahmen einer Ausbauplanung würden auch die Möglichkeiten zur baulichen Realisierung von Aufpflasterungen im Bereich der Einmündung überprüft.

Zu 3.) Sollte sich der Ausbau verschieben, prüft die Verwaltung, ob Parkwinkel an Einmündungen und Grundstückszufahrten die Situation verbessern können.