Drucksache Nr. 15-0442/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzungsstand zum Netzkonzept Radverkehr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.02.2019
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0442/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzungsstand zum Netzkonzept Radverkehr im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.02.2019
TOP 7.2.2.

Mitte 2015 hat die Verwaltung das Netzkonzept Radverkehr fortgeschrieben. Hierzu sind im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide insgesamt 36 Einzelmaßnahmen angedacht, die fortlaufend umgesetzt werden sollen, um das Radwegenetz zu optimieren.
In diesem Zusammenhang hat der Stadtbezirksrat am 4.11.2015 zusätzlich einen umfangreichen SPD-Antrag verabschiedet. In der betreffenden Entscheidung bzw. Zwischennachricht der Verwaltung (erschienen am 3.3.2016) heißt es: „Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Verwaltung diesen wie weitere Anträge und Anregungen zum Netzkonzept Radverkehr zunächst bündelt und dann in der Überlagerung auf die Umsetzbarkeit hin überprüft. Nach Abschluss der Prüfungen wird in geeigneter Form erneut berichtet.“ (siehe Ds 15-1992/2015 N2 S1).

Eine weitergehende Information hat es nach Kenntnis der Grünen Bezirksratsfraktion seither nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Wie viele und welche der 36 angedachten Einzelmaßnahmen im Stadtbezirk wurden zwischenzeitlich wie geplant oder in modifizierter Form umgesetzt?

2. Welche weiteren Einzelmaßnahmen werden voraussichtlich in den Jahren 2019 und 2020 im Stadtbezirk wie geplant oder in modifizierter Form umgesetzt?

3. Wie ist der Stand bzgl. der Prüfungen auf Umsetzbarkeit (von Teilen) des erwähnten Antrags und wann ist mit einem finalen Ergebnis zu rechnen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Insgesamt 15 der mit dem Maßnahmenprogramm zum Netzkonzept-Radverkehr für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide angedachten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Im Einzelnen sind dies die Maßnahmen:
01-009 Alte Peiner Heerstraße Verbesserung der Einleitung für Radfahrende auf die Fahrbahn
01-017 Holzwiesen Einleitung Radverkehr auf die Fahrbahn mit Begleitmaßnahmen
02a-006 Scheffelfeld Freigabe für den Radverkehr
02a-024 Breitentrift Freigabe für den Radverkehr
03-005 Ebelingstraße Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
03-006 Im Heidkampe Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
03-016 Burgwedeler Straße Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
03-018 Varrelheide Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
03-019 Kirchhorster Straße Grundstückseinfahrt kenntlich machen
03-037 Holzwiesen Grundstückseinfahrt kenntlich machen
03-041 Kugelfangtrift Furtmarkierung hinzufügen / erneuern
04a-008 General-Wever-Straße Verbesserung Asphaltbelag ab Stolzenbergring Richtung Norden
06d-026 Holzwiesen Furtmarkierung, Piktogramm im Zusammenhang mit 01-017
10a-001 Ebelingstraße Tausch Fußgänger-Scheibe gegen Fußgänger- und Radfahrer-Scheibe
10a-002 Laher Kirchweg Tausch Fußgänger-Scheibe gegen Fußgänger- und Radfahrer-Scheibe

Darüber hinaus wurden im Stadtbezirk zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt, wie z.B.
- Furt-Markierungen (Scheffelfeld und Hoppelweg)
- Roteinfärbungen an einmündenden Straßen (Im Heidkampe/Klein-Buchholzer-Kirchweg, Im Heidkampe/Adolf-Emmelmann-Straße)
- Roteinfärbung aller Knotenpunktfurten (Vahrenwalder Straße/Sahlkamp/Kabelkamp, Vahrenwalder Straße/Kugelfangtrift/Industrieweg)
- Ausbau eines Radewegeabschnitts an der Burgwedeler Straße
- Radwegeüberarbeitung am Segelfluggelände im Landschaftsraum zwischen Peter-Strasser-Allee und Langenforther Straße

Zu 2.) Die für die Jahre 2019/2020 vorgesehenen Maßnahmen können zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden.

Zu 3.) Die Prüfungen laufen. Teilweise sind die Vorschläge durch andere Themen überlagert (Haushaltsbegleit- bzw. Ratsanträge, Bezirksratsanträge, andere Programme). Mit Abschluss der überlagernden Fragestellungen ist eine abschließende Antwort möglich.