Drucksache Nr. 15-0417/2019 S1:
Ausschreibung Ausbau der Elektromobilität
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.02.2019
TOP 8.5.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0417/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ausschreibung Ausbau der Elektromobilität
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.02.2019
TOP 8.5.2.

Beschluss

Nachdem der Verwaltungsausschuss der LHH am 06.12.2018 der Vergabe der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover gemäß der Drucksache 2808/2018 einstimmig zugestimmt hat, wird die Verwaltung gebeten, dem Konzessionsnehmer öffentlich zugängliche Standorte zur Schaffung von mindestens 34 neuen Ladepunkte im Stadtbezirk Südstadt-Bult zu benennen und so bald als möglich zur Verfügung zu stellen.

Entscheidung

Dem Antrag wird so nicht gefolgt.

Vorausgeschickt sei, dass im Rahmen der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover bis zum Jahresende 2020 nicht zusätzliche 480 Ladepunkte geschaffen werden. Vielmehr werden die von der Konzessionärin enercity AG bisher schon betriebenen ca. 50 Ladepunkte angerechnet (s. Drucksache Nr. 2808/2018). Die angesprochene Ladeeinrichtung An der Weide wird nicht angerechnet, weil sie vom dortigen Nahversorger betrieben wird.

Die Verteilung der Ladeeinrichtungen erfolgt hauptsächlich nach Kriterien häufig besuchter Orte, an denen ein Besuchsinteresse mit Parkmöglichkeit und eine sogenannte Ladeweile (sinnvoller Aufenthalt während des Ladevorgangs) bestehen. Auch die technischen Voraussetzungen sowie wirtschaftliche Betrachtungen, z. B. die Nähe zum Stromverteilnetz, spielen eine Rolle. Beispiele für derartige Standorte im Stadtbezirk Südstadt-Bult sind das Landesfunkhaus des NDR oder der Stephansplatz. Die Vorgabe, bis Ende 2020 sowohl mindestens zwei Ladeeinrichtungen im Stadtbezirk, als auch mindestens eine pro Stadtteil zu errichten, wird eingehalten.

Insgesamt 30 Prozent der zu errichtenden Ladeeinrichtungen werden für den Bedarf der Bevölkerung eingeplant. Da hier eine vorausschauende Planung hinsichtlich der am besten geeigneten Plätze nicht möglich ist, richtet sich der Bedarf nach tatsächlichen Voraussetzungen: Wenn in einer Nachbarschaft von bis zu 250 Metern Abstand mindestens drei private Nutzer*innen für mindestens drei Elektrofahrzeuge einen unabweisbaren Ladebedarf haben, z. B. indem sie keinen Zugang vom Fahrzeug zu einer geeigneten Stromquelle haben und ihnen auch nicht zumutbar ist, diesen selbst zu schaffen, wird in ihrer Umgebung eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung errichtet.

In der Zeit von März bis Juni 2019 werden in vier über das Stadtgebiet verteilten gebietsbezogenen Veranstaltungen den interessierten Einwohner*innen sowohl die für 2019 geplanten Standorte vorgestellt, als auch Hinweise auf geeignete Standorte aus der Bevölkerung aufgenommen. Der Termin für den Bezirk Südstadt-Bult steht noch nicht fest, er wird aber rechtzeitig bekanntgegeben.