Antrag Nr. 15-0413/2017:
Vermietung des Bürgerhauses Misburg und anderer kommunaler Einrichtungen an Organisationen

Inhalt der Drucksache:

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Vermietung des Bürgerhauses Misburg und anderer kommunaler Einrichtungen an Organisationen

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, vor dem Abschluss von Mietverträgen sorgfältiger zu prüfen, ob es sich bei den Mietern um Organisationen im Sinne des Widmungszweckes der Stadtteilkultureinrichtung handelt und Mietverträge mit anderen Organisationen grundsätzlich abzulehnen.

Begründung

Mit Ratsbeschluss vom 24.10.2013, Drucksache Nr. 1007/2013, wurden die Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen, kulturellen Einrichtungen festgelegt. Darin heißt es wörtlich: „Nutzer der kommunalen Stadtteilkultureinrichtungen sind diejenigen, deren verfassungsmäßige Zielsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht, diese in den Aktivitäten zum Ausdruck kommt und deren Gesamtbild in der Öffentlichkeit dieser Zielsetzung wie auch dem […] Widmungszweck der Einrichtungen entspricht.“

Die Stadt hat mit der Alternative für Deutschland (AfD) einen Mietvertrag für das Bürgerhaus Misburg abgeschlossen, die dort einen Landesparteitag abhielt. Diese Partei bekämpft das in den Miet- und Benutzungsbedingungen ausdrücklich als Ziel bezeichnete lebendige und tolerante Miteinander und fällt immer wieder durch enge Kontakte ihrer Mitglieder ins rechtsextreme Milieu auf. Die Vermietung des Bürgerhauses führte zu Protesten verschiedener Parteien und gesellschaftlicher Gruppen, weil die AfD das lebendige und tolerante Miteinander nachhaltig stört.
Die Miet- und Benutzungsbedingungen erlauben, einen Vertragsschluss mit der AfD und ähnlich radikalen Gruppen aus dem rechtsextremen oder linksextremen Spektrum abzulehnen. Der Bezirksrat Misburg fordert die Stadt Hannover nachdrücklich dazu auf, im Sinne der Erhaltung des gesellschaftlichen Friedens künftig Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen, auch wenn dadurch möglicherweise Mieteinnahmen verloren gehen.