Antrag Nr. 15-0348/2018:
Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. die Straßenausbaubeitragssatzung aus aktuellem Anlass zu überprüfen und dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zügig (innerhalb von maximal drei Monaten) einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind insbesondere auch die Möglichkeiten der Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder der Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu prüfen.

2. alle Entscheidungen zur Sanierung von Straßen, für die Kostenbeteiligungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung fällig wären, bis zur Entscheidung über die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung, deren Abschaffung, bzw. Ersetzung durch andere Regelungen zu vertagen.

Begründung


Im Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt und Davenstedt sind Straßenerneuerungen vorgesehen. Die betroffenen Gründstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des Wachtelstiegs, der Kolpingstraße und des Bereichs des Geveker Kampes von der Davenstedter Straße bis zum Richard-Partzsch-Weg wurden angeschrieben und hatten die Gelegenheit, sich über die Maßnahmen und die durch diese anfallenden Kosten in der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 zu informieren.

Die Straßenausbaubeitragssatzung sieht eine prozentuale Übernahme der Straßenerneuerungskosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor. Die prozentualen Anteile richten sich nach Art der Straße. So werden für eine Anlieger-Straße 75% der Baukosten den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt. Während der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 offenbarte sich der Unmut der Anwesenden über die zu erwartenden Kosten der Straßenerneuerung.

Viele verfügen nicht über die wirtschaftlichen Mittel, um die geplante Maßnahme zu bezahlen.

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schlägt die jeweilig zu tragenden Kostenanteile vor, sowohl für die Kommunen als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Dabei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Der Rat könnte auch beschließen, zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erheben. Auch bestünde die Möglichkeit, wiederkehrende kleinere Beiträge zu erheben oder den Straßenausbau über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu finanzieren.

Bekannt ist, dass den Kommunen trotz Sparpolitik Gelder für notwendige Investitionen fehlen. Dies liegt insbesondere an einer sozial ungerechten und auch für die Kommunen verfehlten Steuerpolitik des Bundes und muss letztlich auch dort geändert werden. Das darf aber kein Grund sein, sich hauptsächlich bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu bedienen, indem die Kosten für Straßenerneuerungsmaßnahmen größtenteils ihnen aufgebürdet werden. Zur Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand gehören auch Straßen und Wege, die in ordentlichem Zustand zu halten sind.

Die zahlreichen Anträge und Anfragen zu diesem Thema zeigen, dass es mit Flickwerk in dieser Sache nicht getan sein kann. Es wird daher Zeit für eine grundlegende und sozial gerechte Neuregelung der Straßenausbaufinanzierung.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, dem Rat einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der prozentualen Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll auch eine Entlastung der Betroffenen und gerechtere Verteilung der Kosten über die Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder die Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer geprüft werden.

Die aktuellen prozentualen Anteile sind in jedem Fall zu hoch. Eine Beteiligung von bis zu 75% der Straßenerneuerungskosten ist für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer nicht hinnehmbar.