Drucksache Nr. 15-0328/2018:
Ausbau der Schlägerstraße in den Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0328/2018
1
 

Ausbau der Schlägerstraße in den Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße

Antrag,

1. dem Umbau der Schlägerstraße im Knotenpunktbereich Feldstraße und Seilerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 151.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraße / nicht beitragsfähiger Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 151.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -151.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 6.467,52 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.775,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.265,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.040,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 12.436,62 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -5.969,10 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -12.009,10 €






Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 33.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Anliegend zur Schlägerstraße wurde auf dem Areal zwischen Birkenstraße, Seilerstraße, Schlägerstraße, Ostermannstraße eine Grundschule, Sportstätten und eine Kindertagesstätte bei Bestandserhaltung eines Spiel- und Bolzplatzes neu gebaut und eingerichtet.
Die Querungsstellen über die Schlägerstraße, Feldstraße und Seilerstraße zum Zugang der Kindertagesstätte sollen in diesem Zusammenhang verkehrssicherer gestaltet werden.

Der Zugang zur Kindertagesstätte befindet sich in der Schlägerstraße. Dieser liegt dem Knotenpunkt der einmündenden Feldstraße gegenüber. Zudem befindet sich der Zugang eingegrenzt zwischen einer Grundstücksüberfahrt und einem Längsparkstand. Der Parkstand erstreckt sich bis zur einmündenden Seilerstraße.
Ortsfeste Einbauten (Müllbehälter), parkende Fahrzeuge an den Fahrbahnrändern und im beschriebenen Parkstand sowie die weiträumigen Einmündungen der Feldstraße und der Seilerstraße in den Knotenpunkten, schränken die Sicht für Fußgänger*Innen auf den fließenden Verkehr ein.
Die Straßen und somit die Knotenpunkte befinden sich in einer Tempo 30-Zone mit Rechts- vor Links-Regelung. Der Straßenraum und insbesondere die Fahrbahnbreite der Schlägerstraße vermitteln den Charakter einer Vorfahrtsstraße.








2. Beschreibung des Vorhabens

Geplant ist, die Fahrbahn der Schlägerstraße im Bereich der von Fußgänger*Innen am häufigsten genutzten Querungsstelle zur Kindertagesstätte baulich einzuengen. Diese Querungsstelle befindet sich im Knotenpunktbereich Schlägerstraße/Feldstraße.

Eine Einengung im Einmündungsbereich der Feldstraße durch vorzuziehende Seitenflächen verbessert die Sichtverhältnisse und verkürzt den Überquerungsbereich der Fahrbahn Feldstraße.
Ausschlaggebend für den Umfang der in den Einmündungsbereich vorzuziehenden Seitenbereiche ist die bestehende Parkanordnung in der Feldstraße. Die sich in der Feldstraße anhand der Parkstandordnung ergebende Breite der Fahrgasse bleibt im eingeengten Einmündungsbereich erhalten.

Auf Seite der Kindertagesstätte sowie im Zusammenhang mit dem vorgezogenen Seitenbereich des südlich liegenden Einmündungsbereiches der Feldstraße wird die Fahrbahn der Schlägerstraße eingeengt.

Auf der Seite und in Höhe des Zuganges zur Kindertagesstätte wird zwischen dem vorhandenen Parkstand und der anliegenden Grundstückszufahrt zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Überquerbarkeit die Nebenanlage vorgezogen.
Die Grundstücksüberfahrt wird in den vorgezogenen Seitenbereich mit einbezogen. Um zwischen Parkstand und Grundstücksüberfahrt ausreichend Aufstellfläche für Fußgänger*Innen zu erhalten, wird der Parkstreifen baulich eingekürzt.

Im weiträumigen Einmündungsbereich der Seilerstraße in die Schlägerstraße wird im Zusammenhang mit der vorgezogenen Nebenanlage in Höhe der Kindertagesstätte und zur Verbesserung der Querung Seilerstraße der nordwestliche Bereich des Gehweges vorgezogen. Der Parkstand wird in diesem Bereich verlängert, so dass insgesamt gesehen die Anzahl der Stellplätze erhalten bleibt.
Die durch das beidseitige Parken am Fahrbahnrand verbleibende Fahrgasse der Seilerstraße erfordert für den Begegnungsfall ein-/ausfahrender Fahrzeuge ausreichend Raum. Die dafür erforderliche Fläche ist nur im Knotenpunkt verfügbar. Die Einengung erfolgt daher nur einseitig.

Der Gehwegbereich wird in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Querungsbereiche werden mit taktilen Belägen barrierefrei hergestellt. Es werden dabei als taktile Bodenindikatoren farblich vom Umfeld sich abhebende Rippen- und Noppenpflastersteine verwendet.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP
Durch die bauliche Umgestaltung der Knotenpunkte Schlägerstraße/Feldstraße und Seilerstraße/Schlägerstraße wird die Qualität der Schlägerstraße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Fußgänger.





4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2018 zu beginnen und zu beenden. Vorausgehender Leitungsbau ist nicht erforderlich.
66.21 
Hannover / 01.02.2018