Drucksache Nr. 15-0323/2018 S1:
Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.04.2018
TOP 9.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0323/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.04.2018
TOP 9.4.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der vor wenigen Wochen neu angelegten Einfädelspur auf der Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße Richtung Südosten erhöht werden kann:
· eine Verbreiterung der Einfädelspur auf 1,50 m ohne Hinzurechnug der Abflussrinne nach den Anfordeurngen zu §2 Absatz 4 Satz 2 der StVO, hier Nr. II.2.a) der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), ggf durch Fortführung eines separaten Radwegs auf dem Gehweg bis hinter die aufgepflasterte Fläche und entfernung der Warnbaken,
falls dieses nicht möglich ist,
· der Bordsteins um eine gepflasterte Fläche vor der Warenannahme des Supermarktes abgesenkt und die Warnbake entfernt werden, die sich auf der gepflasterten Fläche befindet (siehe Foto 1). Auf eine explizite Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg soll im Bereich der aufgepflasterten Fläche jedoch verzichtet werden.

Sofern die technisch-rechtliche Möglichkeit zur Realisierung besteht, soll die Einfädelspur entsprechend umgebaut werden. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, wird um Verwirklichung gleichwertiger Maßnahmen gebeten.

Entscheidung

Dem Antrag wurde gefolgt. Die Prüfung der Vorschläge wurde durchgeführt.

Die Verkehrssicherheit für Radfahrende kann durch eine Verbreiterung der Einfädelspur erhöht werden.
Neben dem Meter „Schutzstreifen im Bestand“ sind noch 3,25 Fahrbahnbreite vorhanden (also insgesamt ca. 4,25 m). Eine Verbeiterung des Schutzstreifens um 0,50 m auf insgesamt 1,50 m (einschließlich der Gosse und der Markierung) sind durch Ummarkieren möglich. Die Restfahrstreifenbreite für den MIV (Motorisierter Individualverkehr) beträgt dann noch 2,75 m (absolute Mindestbreite). Die Markierung zwischen Radstreifen und MIV-Fahrstreifen sollte mit durchgezogener Trennlinie erfolgen. Um auch den baulichen Schutz zu erhöhen, könnte in einem weiteren Schritt auch die Schutzinsel entsprechend um 0,50 m verbreitert werden.

Der weitere Vorschlag wird abgelehnt.
Die Radfahrenden sind im Vorfeld aus der Nebenanlage auf die Fahrbahn geführt worden und sollen im weiteren Verlauf in der Tempo 30-Zone die Fahrbahn mitbenutzen. So können Radfahrende am Ende des Einfädelstreifens als normale Linksabbieger in die Lutherstraße wechseln oder weiter auf der Fahrbahn der Schlägerstraße bleiben. Die Radfahrenden von der Fahrbahn wieder in die Nebenanlage zu führen und kurz darauf erneut auf die Fahrbahn runter zu führen erzeugt nur mehr Gefahrenpunkte.
Die Radfahrenden weiter in der Nebenanlage bis in die Zufahrt von Haus Schlägerstraße 2 zuführen ist nicht möglich. An der nur 3,68 m Engstelle (Hausecke) ist keine ausreichende Breite für 2,50 m Gehweg, 1,60 m Radweg und 0,50 m Sicherheitsstreifen (Summe=4,60 m) vorhanden; das direkte Linksabbiegen in die Lutherstraße wäre für Radfahrende nicht mehr möglich, und Konflikte mit Lieferfahrzeugen auf der Warenannahmefläche sowie mit ausweichenden Fußgängern stellen keine Lösung, sondern zusätzliche Gefahrenquellen dar.

Anlage:
Lageplan mit Lösungsvorschlag