Drucksache Nr. 15-0302/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2014
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0302/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2014
TOP 7.1.2.

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrats Hannover-Nord betrifft dies folgende Straßen:
- An der Strangriede ( von der Heisenstr. bis Schneiderberg)
- Haltenhoffstr. ( vom Burgweg bis Herrenhäuser Kirchweg)
- Kabelkamp ( von Büttnerstr. bis Vahrenwalder Str.)

Da es sich nicht um eine Sanierung, sondern um eine Grunderneuerung der Straßen handelt, werden die Anlieger bzw. Anliegereigentümer gemäß der von Rot-Grün eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung an den Baukosten in erheblichem Umfang beteiligt.
Die Straßenausbaubeitragssatzung lehnen wir als CDU konsequent ab. Aus unserer Sicht sind der Ausbau und die Grunderneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
2) Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
3) In welchem Jahr/Monat ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahme zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Die Kosten der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss für eine Grunderneuerung den Umfang der Arbeiten festlegen und den Straßenuntergrund nach Schadstoffen untersuchen. Wenn erste Kosten feststehen, werden die Anlieger über das weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten informiert.

Nach der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Straßen An der Strangriede und Kabelkamp als Innerortsstraße und die Haltenhoffstraße als Durchgangsstraße eingestuft. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen für die Innerortstraßen je nach Straßenteileinrichtung 40 bis maximal 70 % und für die Durchgangsstraßen je nach Straßenteileinrichtung 25 bis 70 %.
Zu 2: Im Rahmen des Sonderprogramms sind keine Veränderungen an den Querschnitten oder Flächenverteilungen vorgesehen. Die Straße wird in der Form wieder gebaut, wie sie heute vorhanden ist – nur neuwertig. Da es keine Planung gibt, ist auch keine Beteiligung möglich.
Zu 3: Die geplanten Baumaßnahmen werden nach Vorlage des Beschlusses vorbereitet und ausgeschrieben. Es ist geplant, mit den ersten Baumaßnahmen im Herbst 2014 zu beginnen. Die Anlieger werden mit Anliegerinformationen über den geplanten Bau informiert.