Anfrage Nr. 15-0302/2014:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger

Inhalt der Drucksache:

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Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Durchführung der Baumaßnahme und Beteiligung der Bürger

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirksrats Hannover-Nord betrifft dies folgende Straßen:
- An der Strangriede ( von der Heisenstr. bis Schneiderberg)
- Haltenhoffstr. ( vom Burgweg bis Herrenhäuser Kirchweg)
- Kabelkamp ( von Büttnerstr. bis Vahrenwalder Str.)

Da es sich nicht um eine Sanierung, sondern um eine Grunderneuerung der Straßen handelt, werden die Anlieger bzw. Anliegereigentümer gemäß der von Rot-Grün eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung an den Baukosten in erheblichem Umfang beteiligt.
Die Straßenausbaubeitragssatzung lehnen wir als CDU konsequent ab. Aus unserer Sicht sind der Ausbau und die Grunderneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1) Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Verwaltung (bitte für jede einzelne Straße aufschlüsseln)? In welcher Höhe werden dabei die Anlieger schätzungsweise beteiligt?
2) Werden die Anlieger an der Planung beteiligt bzw. eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
3) In welchem Jahr/Monat ist mit dem Beginn und dem Ende der Baumaßnahme zu rechnen (bitte für jede einzelne Straße darlegen)?