Drucksache Nr. 15-0301/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahme
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2014
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0301/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sonderprogramm für Straßenerneuerung- Bestandsaufnahme und Unterhaltungsmaßnahme
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 24.02.2014
TOP 7.1.1.

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die Grunderneuerung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vor.

Im Stadtbezirk Hannover-Nord betrifft dies folgende Straßen:
- An der Strangriede (von Heisenstr. bis Schneiderberg]
- Haltenhoffstr. (vom Burgweg bis Herrenhäuser Kirchweg)
- Kabelkamp (von Büttnerstr. bis Vahrenwalder Str.)

Wir fragen die Verwaltung:
1) Waren die oben aufgeführten Straßen bisher für das Deckensanierungsprogramm vorgemerkt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum findet nun keine Deckensanierung, sondern eine Grunderneuerung statt?
2) In welchen Jahren und in welchem Umfang wurden die oben aufgeführten Straßen in den letzten Jahrzehnten von der Stadt unterhalten (bitte den genauen Umfang der Maßnahme(n) darlegen?
3) Welche Untersuchungen zur Bestandsaufnahme sind bei den genannten Straßen vorgenommen worden, die zur Einschätzung geführt haben, dass die Straßen einer Grunderneuerung bedürfen? Wann und wie wurden diese durchgeführt?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Die für den Stadtbezirk im Sonderprogramm vorgeschlagenen Straßen waren bisher nicht für das Deckenprogramm vorgesehen. Das Schadensbild der Straßen zeigt, dass Schäden in den unteren Schichten des Straßenaufbaus vorhanden sind, die mit der Erneuerung der Verschleißschicht der Straße nicht behoben werden können.
Zu 2: Die öffentlichen Straßen werden in Hannover regelmäßig begangen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Im Rahmen dieser Begehungen wird auch jeweils der technische Zustand der Straßen betrachtet. Sofern erforderlich, werden Gefahrenstellen sofort beseitigt oder sonstige Schadensstellen an die Straßenerhaltungsbezirke weiter gemeldet. Eine Auflistung der einzelnen Arbeiten pro Straße liegt nicht vor, die Schäden und deren Reparatur sind in den Meldungsbüchern der Straßenerhaltungsbezirke notiert.
Zu 3: Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Vorarbeiten zu dem Sanierungsprogramm Straßen ermittelt, bei denen eine Grunderneuerung erforderlich ist und die zu den Randbedingungen des Programmes passen. Wesentliche Randbedingungen sind, dass Schäden vorhanden sind, die eine Grunderneuerung erforderlich machen und dass die Querschnittsaufteilung der Straße mit Gehwegen und Fahrbahn den heutigen Anforderungen entspricht und nicht verändert werden muss. Die Schäden an den Straßen werden durch regelmäßige Begehungen und visuelle Prüfungen ermittelt.
Kernbohrungen werden in den Straßen erst mit der Aufnahme der Planungen gemacht, um den möglichen Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs zu ermitteln und um festzulegen, bis zu welcher Tiefe die Tragschichten der Straße erneuert werden müssen.