Antrag Nr. 15-0295/2020:
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 01-2020
Der Rasensportverein Hannover von 1926 e. V. (RSV) erhält eine Zuwendung von bis zu 3.000 € für die wohnortnahe Ferienbetreuung für Kinder in 2020.

Antrag Nr. 02-2020
Der Kindertagesstätte Athanasius wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 € für das „Schulprojekt 2020 – Unsere Welt“ bewilligt.

Antrag Nr. 03-2020
Dem Theater Südstädter Komödchen e. V. wird für die Theaterproduktion „Hexenschuss oder der Bandscheibenvorfall“ eine Zuwendung von bis zu 1.000 € bewilligt.

Antrag Nr. 04-2020
Die Galerie Turm 2 G. Wicke erhält für die Gemeinschaftsausstellung Avec Amour der Künstlerinnen Gabi Wicke und Zoé MacTaggart eine Zuwendung von bis zu 1.250 €.

Antrag Nr. 05-2020
Die Südstadt-Gemeinde erhält als Antragstellerin für das ökomenische Pfingstfest am 01.06.2020 auf dem Stephansplatz, das von Kirchengemeinden, kirchlichen und sozialen Institutionen durchgeführt werden soll, eine Zuwendung von bis zu 1.650 €.

Antrag Nr. 06-2020
Der Verein zur Förderung der Fotografie in Hannover e. V., der die Galerie für Fotografie (GAF) auf dem Gelände der Eisfabrik betreibt, erhält für die Co-Finanzierung einer der acht geplanten Ausstellungen eine Zuwendung von bis zu 1.500 €.

Antrag Nr. 08-2020
Für die überwiegend im Stadtbezirk Südstadt-Bult stattfindende CRIMINALE 2020 wird dem Verein Live Literatur Hannover e. V. eine Zuwendung von bis zu 1.500 € bewilligt.

Begründung

Die im Antrag aufgeführten Institutionen/Vereine/Verbände/Personen haben Mittel für einen bestimmten Verwendungszweck beantragt. Sie haben glaubhaft dargestellt, dass die ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Mittel nicht ausreichen. Insofern fördert der Stadtbezirk Südstadt-Bult die einzelnen Projekte. Die Mittel stehen im Haushalt 2020 zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.