Drucksache Nr. 15-0292/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parken am Fahrbahnrand in der Meterstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.02.2020
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0292/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Parken am Fahrbahnrand in der Meterstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 19.02.2020
TOP 6.2.1.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Meterstraße, die als Fahrradstraße ausgewiesen ist, parken Kraftfahrzeuge vermehrt auf der Fahrbahn vor den Baumscheiben und im Kurvenbereich, teilweise sogar mit Wohnmobilen. Dies führt insbesondere für die Radfahrenden zu gefährlichen Situationen durch schlechte Sichtbeziehungen und Überholmanöver der Autofahrenden. Des Weiteren werden Füßgänger*innen gefährdet, wenn durch unzureichende Sichtbeziehungen die Querung der Straße nicht gefahrlos möglich ist. Tagsüber verschärft sich die Situation insbesondere durch Lieferfahrzeuge, die zusätzlich auf der Fahrbahn halten. In der Meterstaße befindet sich eine Kindertagesstätte, ein Kinderspielplatz und eine Schule.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist das Parken auf der Fahrbahn in der Meterstraße erlaubt?

2. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Situation auf der Fahrradstraße für Radfahrende zu verbessern?
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Querung der Meterstraße für Fußgänger*innen zu verbessern?

Antwort


Zu 1.:
Das Parken am Fahrbahnrand ist gemäß § 12 StVO grundsätzlich überall dort erlaubt, wo es nicht durch Beschilderung, Markierung oder eine Spezialnorm (z.B. vor Einfahrten, in Einmündungen oder an engen Straßenstellen) verboten ist. Insofern darf unter den genannten Voraussetzungen im Bereich zwischen Maschstraße und Sextrostraße auch außerhalb der baulichen Parkbuchten am Fahrbahnrand vor den Baumscheiben geparkt werden.

Zu 2.:
Die Fahrradstraßen in Hannover, darunter auch die Meterstraße werden derzeit aufgrund eines Gerichtsurteils zur Rechtmäßigkeit einer Fahrradstraße gutachterlich überprüft. Nach Auswertung dieses Gutachtens werden ggf. auch für die Meterstraße Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr umzusetzen sein.

Zu 3.:
Die Meterstraße weist gegenüber anderen Straßen in einer Tempo-30-Zone eine hohe Dichte an Querungsmöglichkeiten auf, um eine sichere Schulwegverbindung aus allen in die Meterstraße einmündenden Querstraßen zu ermöglichen.
Es gibt in der Meterstraße bereits mehrere gesicherte Übergänge. Aus der Zeit vor der Einführung der Tempo-30-Zone befinden sich im Bereich Meterstraße/Akazienstraße und an der Meterstraße/Bürgermeister-Fink-Straße noch Lichtsignalanalgen. An der Kreuzung Meterstraße/Sextrostraße befindet sich ein Fußgängerüberweg. Aufgrund der eher geringen Kfz-Verkehrsstärken werden keine weiteren Querungen für erforderlich gehalten.