Drucksache Nr. 15-0260/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.02.2021
TOP 6.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0260/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 24.02.2021
TOP 6.3.2.

Während die Arbeiten an der Fassade des Ihme-Zentrums entlang der Blumenauer Straße den Eindruck vermitteln, dass hier an einer Einhaltung des durch Vertrag vorgegebenen Zeitplans gearbeitet wird, tut sich im Bereich der angedachten Durchwegung zur Ida-Arenhold-Brücke nichts sichtbares. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Mittel des Bundes bei nicht fristgerechter Abrechnung verfallen.

In der Beantwortung der Drucksache 15-1165/2020 [1] teilte die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt eine Verzögerung um ca. drei Monate mit. Eine Verhandlung über eine Fristverlängerung wurde in Aussicht gestellt.

In diesem Zusammenhang frage die Verwaltung:

1. Wann wurde eine Baugenehmigung für die Schaffung der Durchwegung erteilt, wenn nicht, warum nicht bzw. wann ist mit einer Erteilung zu rechnen?

2. Wurde – wenn ja, wann und mit welchem zeitlichen Ziel – ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt und gibt es dazu bereits eine Entscheidung?

3. Welche Auswirkungen (haushalterisch wie praktisch) hätte eine nicht-fristgerechte Fertigstellung und daraus resultierender Verlust der Bundesmittel auf die diesen Bereich einbeziehende Veloroute?

[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1165-2020F1

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Die Baugenehmigung wurde am 12.02.2021 erteilt.



zu 2.)
Die Landeshauptstadt Hannover steht mit dem Fördermittelgeber (BBSR) über eine mögliche Verlängerung des Förderzeitraumes in ständigem Kontakt. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor. Über die Fristverlängerung wird spätestens im November 2021 entschieden.

zu 3.)
Der Vertragspartner (PIZ) hat sich, unabhängig von der Kostendeckung durch Fördermittel, zur vollständigen Umsetzung der Maßnahme verpflichtet. Das bedeutet, dass bei einer gekürzten Förderung durch das BBSR wegen nicht fristgerechter Fertigstellung auch der Förderanteil der LHH im gleichen Verhältnis reduzieren würde. Insofern hat eine nicht fristgerechte Fertigstellung für die Landeshauptstadt Hannover keine Auswirkungen.