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Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Aus dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes werden die Bestandsgebäude betreffenden Flächen MK1 und MK2 herausgenommen und ggf. zum Gegenstand von je einer gesonderten Drucksache gemacht.
2. Für die im Geltungsbereich des B-Plans geplante Wohnbebauung wird eine den Zu-satzbedarf vollständig deckende Krippe/Kindertagesstätte in gemeinnütziger bzw. städtischer Trägerschaft vorgesehen.
3. Auf dem Baugrundstück für die Wohnbebauung wird ein Spielplatz für kleine Kinder nach Maßgabe des § 9 Abs.3 NBauO vorgesehen.
4. Das im Wert steigende Grundstück wird nicht verkauft, sondern verbleibt im Eigentum der Stadt bzw. der GBH; die geplante Wohnbebauung wird ggf. mit der GBH/hanova realisiert; die zukünftigen Mieteinnahmen kommen der LHH zugute.
· hilfsweise wird auf Dauer sichergestellt, dass ein Anteil von mindestens 25 % der Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der ortsüblichen Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden.