Anfrage Nr. 15-0223/2009:
Belieferung von Geschäften in der Fußgängerzone nach 11.00 uhr

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Belieferung von Geschäften in der Fußgängerzone nach 11.00 uhr

In der Sitzung des Bezirksrates Mitte am 19.01.2009 stand der Lieferverkehr in den Fußgängerzonen nach 11.00 Uhr auf der Tagesordnung. Daraus ergaben sich für uns folgende Fragen an die Verwaltung:

1.) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, um gegen diese Übertretungen vorzugehen?
2.) Besteht die Möglichkeit, Personen, die wiederholt gegen die Bestimmungen verstoßen haben, mit Fahrverboten oder anderen Strafen als „Knöllchen“ zu belegen?
3.) Wie viele Fälle der Belieferung nach 11.00 Uhr sind der Verwaltung für 2008 bekannt bzw. wie viele Fälle wurden angezeigt und verfolgt?