Antrag Nr. 15-0219/2019:
Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.

Inhalt der Drucksache:

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Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, das Parken von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen abwechselnd an besonders schmalen Gehweg-Stellen ab Haltestelle Meyers Garten bis Haltestelle Kampstraße durch Aufstellen von Parkverbotschildern mit diesem Zusatzschild zu verbieten.

Begründung

Es handelt sich um ein Zusatzschild,2 weist auf ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t hin und umfasst nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse.
Da in dem genannten Bereich abgestellte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Wohnungen im Erdgeschoss so weit verdunkeln, dass kein Licht mehr durch die Fenster fallen kann und am helllichten Tag die Lampen angemacht werden müssen, stellt das Parken von großen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner dar. Außerdem wird die Hannoversche Straße so eingeengt, dass die Linienbusse Schwierigkeiten haben, durchzukommen und häufig stecken bleiben.