Antrag Nr. 15-0218/2018:
Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzte Kostenanteile

Inhalt der Drucksache:

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Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzte Kostenanteile

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich bei den Finanzämtern der Stadt Hannover dafür einsetzt, die Anträge auf Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzten Kostenanteile in vollem Umfang zu genehmigen.

Begründung


Die Anlieger stecken z.T. noch in laufenden Finanzierungen, die ihn der Belastung im jeweiligen Haushalt eingeplant sind. Außerordentliche Belastungen führen zu starken finanziellen Einschnitten bis hin zum finanziellen Ruin.

Die Anlieger werden ungefragt zur Kasse gebeten für Straßenausbaumaßnahmen, über deren Bedarf sie als die Straße nutzende Anlieger nicht gefragt werden. Da dies im Grundgesetzt verankerte Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der einzelne Mensch seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann, sind somit vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend, wie in diesem Fall widersprüchlich zum aktuellen Mietspiegel in § 1 der Straßenausbaubeitragsatzung geregelt, sind. Insbesondre ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Wenn jedoch gerade in Anliegerstraßen, solange die Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge nicht eingeschränkt ist, keine Wunsch und/oder Finanzierbarkeit durch die Kostenmehrheit der Anlieger gegeben ist, sollte die Verwaltung, gerade da der Anliegeranteil mit 75 % für den Ausbau in Anliegerstraßen sehr hoch ist, darauf hinwirken, zumindest die Zwangsabgabe steuerlich absetzbar zu machen.