Anfrage Nr. 15-0207/2020:
Altersarmut im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

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Altersarmut im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die sog. Rentenreformen der letzten dreißig Jahre insgesamt gesunken. Insbesondere der von der CDU/SPD-Bundesregierung mit dem sogenannten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. März 2007 zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre hat zu einer deutlichen Niveau-Senkung beigetragen. Bei Inanspruchnahme von
Altersrente vor Vollendung des 67. Lebensjahres müssen Regel-Rentner*innen nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Höhe von jeweils 0,3 % in Kauf nehmen.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und
damit die Unterkunftsbedarfe seit Jahren sehr stark - wie insgesamt in Hannover und in ganz Deutschland. Die Folge ist, dass der für den Lebensunterhalt verbleibende Teil der Altersrente immer weiter absinkt. Die Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten auf
Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.


Vor diesem Hintergrund frage ich mit Bezug auf unseren Stadtbezirk:

1. Wie viele Personen nehmen im Stadtbezirk (aufgeschlüsselt nach Stadtteilen)
ihren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Wohngeld wahr und wie hat sich die Inanspruchnahme derartiger Leistungen in den letzten 30 Jahren, also z.B. auch gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Vorgängergesetz des SGB XII, entwickelt? (Bitte jeweils absolut und prozentual angeben, bezogen auf die als Rentner*innen bzw. Pensionär*innen geführten Personen).

2. Wie hoch sind nach Schätzung der Verwaltung die Anzahl und die Quote der grundsätzlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem Wohngeldgesetz (WGG), die bisher keine Leistungen beantragt haben, und bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?

3. Bietet die Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk oder für Bewohner*innen des Stadtbezirks auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten (zum Beispiel in Senior*innenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen o.ä.m.) Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an und wenn Ja, wo?