Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) |
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Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Hält die Verwaltung die Durchwegung und den Zugang zum angrenzenden Haus Elisenstr. 6 unter den gegenwärtigen Umständen für verkehrssicher und wenn ja, wie wird dies begründet?
2. Lässt sich dieser private Weg mittels Widmung in einen öffentlichen Bereich umwandeln und ist die Verwaltung ggf. dazu bereit, dies einzuleiten?
3. Sieht die Verwaltung angesichts des gegenwärtigen Zustands die Möglichkeit, durch den Fachbereich Recht und Ordnung der LHH im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr eine dauerhafte Beleuchtung bei Dunkelheit sicherstellen zu lassen?
Wie in der Anfrage richtig dargestellt, handelt es sich um private Flächen. Für die Bewertung der Verkehrssicherheit dieser Flächen ist der Grundstückseigentümer zuständig. Die Verkehrssicherheit ist aber nicht primär von einer intakten Beleuchtung abhängig.
Eine Widmung der betreffenden Verkehrsfläche ist nicht vorgesehen, da es sich um eine private Fläche handelt.
Im Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch Solarleuchten ersetzt werden.