Antrag Nr. 15-0165/2015 N1:
Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern

Antrag

Für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen beschließt der Bezirksrat, dass eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner zu konkreten Beratungsgegenständen (Anfragen, Anträge, Anhörungen, Resolutionen) nach
§ 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt wird. Der Beschluss über die Beratungsgegenstände erfolgt jeweils nach Feststellung der Tagesordnung, erstmals in der März Maisitzung.
Die Entscheidungen über die eigenen Mittel des Bezirksrates und des Integrationsbeirates werden von der Anhörung ausgeklammert.

Für die Anhörung gelten folgende Grundsätze:
1. Eine Anhörung soll nur zu inhaltlichen Tagesordnungspunkten stattfinden.
2. Eine Anhörung unterbleibt, sofern der Beratungsgegenstand primär den organisatorischen Ablauf der Sitzung betrifft.
3. Die Anhörung erfolgt nach Meldung einer Einwohnerin/eines Einwohners und der Erteilung des Wortes durch der Bezirksbürgermeisterin.
4. Wortmeldungen der Verwaltung oder der Bezirksratsmitglieder sind vorrangig zu berücksichtigen. Auf zielführendes Diskussionsverhalten ist zu achten.
5. Nach 6 Monaten, in der Novembersitzung, berät der Bezirksrat über die bis dahin gemachten Erfahrungen und inwieweit die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert bzw. effizienter gestaltet werden können.
6. Der Beschluss über die Durchführung der Einwohner- und Einwohnerinnen-fragestunde bleibt hiervon unberührt.

Begründung

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Ihre Beteiligung in der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde während der Bezirksratssitzung ist oft nicht ausreichend, da sie sich auf kurze Fragen beschränken müssen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen verbessert.