Anfrage Nr. 15-0148/2019:
City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer

Im Rahmen einer Anfrage im Stadtbezirk Mitte auf Drucksache 15-2420-20171 wurden verschiedene Fragen zu City-Light-Poster(CLP)-Vitrinen beantwortet. Unter anderem wurde zu Frage 2 dargestellt, dass die Baugenehmigungen für die jeweiligen CLP-Standorte unter Berücksichtigung der straßenverkehrsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit erteilt werden.

An verschiedenen Standorten, insbesondere in Kreuzungsbereichen, scheint eine Aufstellung ohne Verkehrsgefährdung jedoch unrealistisch.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Abstandsregelungen von den Fahrbahnrändern in Kreuzungsbereichen sowie von Radwegen müssen bei der Aufstellung von CLP-Vitrinen beachtet werden?

2. Gibt es weitere Regelungen bzw. Regelwerke, die bei CLP-Genehmigungen zu beachten sind? Wenn Ja, welche und mit welchen Vorgaben?

3. Inwieweit prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben?

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2420-2017F1