Drucksache Nr. 15-0147/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Allgemein verständliche Spielplatzschilder
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0147/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Allgemein verständliche Spielplatzschilder
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.3.

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung zum Beschlussantrag auf Drs. 15-1879/20181 zur Beschilderung von Kinderspiel- und Bolzplätzen wurde klargestellt, dass die Verwaltung dem Inhalt teilweise folgt und bereits am Spielplatz in der Kochstraße ein entsprechendes Schild angebracht hat. Eine Inaugenscheinnahme hat ergeben, dass dieses Schild eine Größe von ca. 30 x 30 cm aufweist und nur an einem von zwei Eingängen platziert wurde. Die Bestückung der weiteren Spielplätze im Stadtbezirk soll jeweils dann erfolgen, wenn Um- und Neubauten vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Innerhalb welches Gremiums und/oder welcher Verwaltungseinheit sowie ggf. unter Beteiligung welcher dritter Einzelpersonen und/oder Organisationen und/oder Vorschriften wurden Inhalt, Größe und Gestaltung des Schildes festgelegt? (Hierbei interessiert besonders, warum nur fünf der acht in der Spielplatzsatzung unter § 3 benannten Verbots-Tatbestände mittels Piktogramm oder schriftlich aufgeführt sind, wobei sich dem Antragsteller nicht erschließt, was das unterste Piktogramm anspricht und warum auch Radfahren und Ballspiel aufgeführt sind, die sich nicht als Verbots-Tatbestände in der Spielplatzsatzung finden lassen - und warum die Notrufnummer 112 unverhältnismäßig klein aufgeführt ist, offensichtlich so klein, dass bei der Kontrolle nicht auffiel, dass ein Rechtschreibfehler enthalten ist.)

2. Warum wurde das Schild nur an einem Eingang des Spielplatzes an der Kochstraße angebracht bzw. ist auch künftig vorgesehen, bei Spielplätzen mit mehreren Eingängen nur an einem Eingang ein solches Schild anzubringen?

3. Inwieweit ist vorgesehen, die Anbringung entsprechender Schilder an den Spielplätzen im Stadtbezirk kurzfristig vorzunehmen bzw. wann wird nach aktuellen Planungen der letzte Spielplatz im Stadtbezirk mit einem entsprechenden Schild versehen sein?
1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1879-2018S1

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Das Spielplatzschild ist Teil eines Beschilderungskonzeptes, das im Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün erarbeitet wurde. Grundlage für die Inhalte auf den Spielplatzschildern ist die entsprechende DIN-Vorschrift und die Spielplatzsatzung.

Auf dem Schild müssen der Name des Spielplatzes, die Nutzungszeiten, die Notrufnummer, die Altersgruppe, für die der Spielplatz geeignet ist und Spielregeln angegeben werden. Auf den Schildern befinden sich die wichtigsten Spielregeln. Ansonsten gilt der Verweis auf die Satzung.

Die drei zusätzlich angesprochenen Verbote beinhalten Folgendes:
· Fahrradfahren verboten: Hierdurch sollen Unfälle und Zusammenstöße vermieden werden.
· Fußballspielen verboten: Allgemeines Ballspiel ist hiermit nicht gemeint. Es soll lediglich das Bolzen unterbunden werden, weil hierdurch besonders die kleineren Kinder gefährdet werden, wenn sie von einem Ball am Kopf oder Körper getroffen werden. Für das Fußballspielen sind Bolzplätze vorgesehen.
· Helmverbot: Die Sicherheitsanforderungen der Spielgeräte richten sich nach den Kopfmaßen ohne Helm. Der Helm vergrößert das Volumen, sodass die Gefahr besteht, dass die Kinder stecken bleiben und sich möglicherweise strangulieren. Dies soll mit dem Verbot verhindert werden.

Zu 2.)
Es wurde nur an einem Eingang des Spielplatzes ein Schild angebracht, da am Spielplatz Kochstraße nur ein offizieller Eingang vorhanden ist. Der zweite Eingang ist ein Durchgang, um den Anwohnern entgegenzukommen und ihnen Umwege zu ersparen.
Die Schilder werden entsprechend der Anzahl der offiziellen Zuwegungen und der Notwendigkeit angebracht und sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Daher variiert die Anzahl der Schilder an den Spielplätzen.

Zu 3.)
Die Beschilderung der Spielplätze erfolgt sukzessiv anhand einer Bestellliste. Aufgrund der hohen Anzahl von Spielplätzen im Stadtgebiet kann leider keine Auskunft darüber gegeben werden, wann die Beschilderung abgeschlossen sein wird.