Drucksache Nr. 15-0133/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altersarmut im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020
TOP 6.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0133/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altersarmut im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 05.02.2020
TOP 6.4.1.

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die sogenannten Rentenreformen der letzten dreißig Jahre insgesamt gesunken. Insbesondere der von der CDU/SPD-Bundesregierung mit dem sogenannten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz1
initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. März 2007 zur Anhebung
des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre hat zu einer deutlichen Niveau-
Senkung beigetragen. Bei Inanspruchnahme von Altersrente vor Vollendung
des 67. Lebensjahres müssen Regel-Rentnerinnen und -rentner nunmehr für
jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Höhe von jeweils 0,3 % in Kauf nehmen.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten im Stadtbezirk Linden-Limmer und damit die Unterkunftsbedarfe seit Jahren sehr stark - wie insgesamt in Hannover und in ganz Deutschland. Die Folge ist, dass der für den Lebensunterhalt verbleibende Teil der Altersrente immer weiter absinkt. Die Anzahl der potentiell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich mit Bezug auf den Stadtbezirk Linden-Limmer:

1. Wie viele Personen nehmen im Stadtbezirk (aufgeschlüsselt nach Stadtteilen) ihren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Wohngeld wahr und wie hat sich die Inanspruchnahme derartiger Leistungen in den letzten 30 Jahren, also z.B. auch nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Vorgänger des SGB XII, entwickelt, jeweils absolut und prozentual bezogen auf die als Rentner bzw. Pensionäre geführten Personen?

2. Wie hoch sind nach Schätzung der Verwaltung die Anzahl und die Quote der grundsätzlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem Wohngeldgesetz (WGG), die bisher keine Leistungen beantragt haben, und inwiefern bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?




3. Inwiefern bietet die Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk oder für Bewohner*innen des Stadtbezirks auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an (z.B. in Senior*innenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen o.ä.m.)?

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s0554.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s0554.pdf%27%5D__1579613719839

Antwort der Verwaltung:


zu 1.)
Zur Armutsmessung wird auf kommunaler Ebene – so auch in der Stadt Hannover - die Transferleistungsquote herangezogen. Transferleistungen umfassen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und (zusätzlich seit 2015) dem Asylbewerberleistungsgesetz. Altersarmut wird gemessen an der Transferleistungsquote der Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter.

Ein Rückblick auf die vergangenen 30 Jahre ist nicht möglich. Die folgende Darstellung beginnt mit der Gültigkeit des SGB II und des SGB XII (Hartz IV-Reform im Jahr 2005). Es wird darüber hinaus ein nicht vergleichbarer Blick auf HLU-Leistungen nach dem BSHG der Jahre 2000 bis 2003 geworfen. Ältere Daten liegen nicht vor.

Ende 2018 lebten im Stadtbezirk Linden-Limmer insgesamt 1.258 Senior*innen, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhielten. Die meisten hiervon hatten ihren Wohnsitz im Stadtteil Linden-Nord (513) und in Linden-Süd (348) (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter im Dezember 2018 im Stadtbezirk Linden-Limmer nach Stadtteilen



Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Die Transferleistungsquote der Senior*innen (Empfänger*innen von Transferleistungen im Alter von 60 plus in Bezug auf alle Senior*innen) betrug für den Stadtbezirk 16 Prozent und liegt damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt (9,8 Prozent). Besonders hoch ist die Transferleistungsquote mit 22,7 Prozent im Stadtteil Linden-Süd, gefolgt von Linden-Nord (18,3 %) (vgl. Abb. 1).




Abb. 2: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Linden-Limmer und in der Stadt Hannover insgesamt



Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Fachbereich Soziales, Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Seit 2006 ist der Anteil der Senior*innen mit Transferleistungen in der Stadt Hannover deutlich von 6,4 Prozent auf 9,8 Prozent angestiegen. Die Entwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer hat die gleiche Dynamik erfahren, allerdings auf deutlich höherem Niveau (vgl. Abbildung 2).

In absoluten Zahlen stellt sich die Entwicklung in den Stadtteilen des Stadtbezirks wie folgt dar:

Abb. 3: Empfänger*innen von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter von 60 Jahren und älter 2006 bis 2018 (jeweils im Dezember) im Stadtbezirk Linden-Limmer nach Stadtteilen

Quelle: Landeshauptstadt Hannover: Fachbereich Soziales und Statistiken der Bundesagentur für Arbeit

Rückblick auf Leistungen des BSHG
Für dem Stadtbezirk Linden-Limmer kann ein Rückblick auf Senior*innen im Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem BSHG für die Jahre 2000 bis 2003 vorgenommen werden. In all diesen Jahren bezogen am Ende eines Jahres im Stadtbezirk

Linden-Limmer rund 7 Prozent der Senior*innen HLU. Das waren jeweils rund 550 Personen. In der Stadt Hannover betrug die HLU-Quote in diesen Jahren rund 4 Prozent.
Wohngeld als Hinweis auf Altersarmut
Einen weiteren Hinweis auf finanziell prekäre Lebenslagen gibt der Wohngeldbezug. Bei den im folgenden dargestellten Daten handelt es sich um Angaben für die Stadt Hannover insgesamt mit Rückblick bis ins Jahr 2014. Daten für die Stadtbezirke liegen nicht vor.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 2.268 Rentner*innen in Hannover Wohngeld bezogen. Damit liegt die Zahl der Empfänger*innen seit 2016 auf ähnlich hohem Niveau. Deutlich ablesbar ist die Wohngeldnovelle im Jahr 2016 mit einem Anstieg von stadtweit mehr als 600 Wohngeldempfänger*innen. Einerseits stieg durch die Novelle der Kreis der Anspruchsberechtigten und andererseits wurde diese Novelle durch vielfältige Aktivitäten des Fachbereichs Soziales - Bereich Wohngeld (50.3) in der Ansprache von Senior*innen im Stadtgebiet begleitet. Wie sich die Wohngeldnovelle 2020 auswirken wird, ist abzuwarten.

Abb. 4: Rentner*innen mit Wohngeldbezug in der Stadt Hannover im Jahresdurchschnitt 2014 bis 2019


Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales


zu 2.)
Schätzung der Anspruchsberechtigten
Mit dem Thema der verdeckten Altersarmut oder der Dunkelziffer von Altersarmut beschäftigen sich bundesweit verschiedene Studien. Aktuell liegt eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vor (DIW Wochenbericht 49/2019). Demnach nehmen 62 Prozent der Senior*innen die Grundsicherung, die ihnen zustünde, nicht in Anspruch. Das heißt im Umkehrschluss, dass von 100 Berechtigten nur 38 die Grundsicherung in Anspruch nehmen, z. B. aus Scham, Unkenntnis oder (der meist unbegründeten) Sorge, dass Familienangehörige finanziell behelligt werden oder das Sozialamt zum Umzug in eine billigere Wohnung auffordern könnte oder auch aufgrund bürokratischer Hürden.

Legt man diese bundesweite Berechnung zu Grunde, muss man von einer Anzahl von Anspruchsberechtigten im Stadtbezirk Linden-Limmer von rund 3.300 Senior*innen ausgehen, von denen nur 1.258 Senior*innen ihren Anspruch geltend machen.

Eine Schätzung der Wohngeldberechtigten, die ihre Ansprüche nicht geltend machen, ist seriös nicht darzustellen.




Begleitende Konzepte
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2020 das Land Niedersachsen unter Kostenträgerschaft des Bundes. Durch das BMAS werden Publikationen und Informationsbroschüren zur Grundsicherung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Insbesondere informiert auch die Deutsche Rentenversicherung auf der Internetseite und mit Broschüren über die Voraussetzungen und Ansprüche. Von dort werden zusätzlich Rentner*innen konkret mit dem Rentenbescheid informiert. Sofern Renten bis zu einem Betrag von 865 EUR bewilligt werden, liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei.

Für etwaige Antragsteller*innen von Grundsicherungsleistungen steht im Fachbereich Soziales - Hilfen nach dem SGB XII und AsylBLG (50.1) die individuelle Beratung im Vordergrund. Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Beratung besteht aber erst, wenn die betroffenen Personen sich mit der Leistungsabteilung in Verbindung gesetzt haben. Eine aufsuchende Sozialarbeit durch Mitarbeiter*innen des Bereichs 50.1 kann mit vorhandenem Personal nicht stattfinden. Sofern hier eine Notwendigkeit bekannt wird, erfolgt diese in der Regel durch den Kommunalen Seniorenservice des Fachbereichs Senioren.

Der Bereich Wohngeld (50.3) hat mit Einsetzen der Wohngeldreform 2016 vielfältige Aktivitäten unternommen, um Wohngeld gezielt als Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut einzusetzen. In allen Stadtbezirken Hannover haben Informationsveranstaltungen stattgefunden, um Betroffene oder Multiplikatoren über mögliche Ansprüche auf Wohngeld und damit einhergehenden Rahmenbedingungen zu informieren und zu beraten. Diese Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit des Fachbereiche Soziales und des Fachbereichs Senioren, dem Seniorenbeirat Hannover und dem Landesseniorenrat Niedersachsen. Insgesamt wurden zwischen 2016 und 2019 im Stadtgebiet Hannover und Umgebung ca. 110 Veranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden ca. 1.900 Menschen erreicht.

Darüber hinaus hat der Bereich Wohngeld einen Flyer speziell zum Thema „Wohngeld für Seniorinnen und Senioren“ entwickelt und setzt diesen gezielt bei Informationsveranstaltungen ein. Der Flyer findet große Akzeptanz. Mit der Wohngeldreform 2020 wurde dieser Flyer aktualisiert. Entsprechend wurde auch auf der Homepage des Bereiches Wohngeld Informationen speziell zu dieser Zielgruppe mit weiterführenden Informationen eingestellt.

Gemeinsam mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover hat der Bereich Wohngeld im Rahmen eines Übergabemanagements ein Informationsschreiben entwickelt. Dieses Schreiben erhalten die Kund*innen, die aus Altersgründen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheiden. Hierin werden sie systematisiert über mögliche Ansprüche im Wohngeld und im SGB XII hingewiesen und die jeweiligen Rahmenbedingungen werden erläutert.

Alter, Armut, Schulden“: Im letzten Jahrzehnt hat sich in der Schuldner- und Insolvenzberatung die Überschuldung älterer Menschen als Problematik herauskristallisiert. Das daraufhin entstandene Präventionsprojekt „Alter, Armut, Schulden“ zielt darauf ab, Teilhabe im Alter – trotz verringerter finanzieller Mittel – zu gewährleisten und Armut sowie prekäre Einkommenssituationen von Betroffenen zu erkennen und zu überwinden. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Budgetberatung, der Aufbau von grundlegenden Entschuldungskonzepten und die Verhinderung von Pfändungs- und Zwangsmaßnahmen. Sozialarbeiter*innen der Schuldnerberatung schulen Multiplikatoren*innen des

Fachbereiches Senioren, die mit älteren Einwohner*innen zum Thema Schuldenentstehung und Schuldenvermeidung arbeiten. Ziel ist es, das Angebot der Schuldnerberatung für ältere Einwohner*innen bekannt und niedrigschwellig nutzbar zu machen. Es werden kontinuierlich Kooperationen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich aufgebaut. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch bei der Zusammenarbeit mit eingesetzten Betreuer*innen.

In allen stadtbezirklichen Netzwerken für Senior*innen, die vom Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) organisiert werden, stellt die Schuldnerberatung das Projekt regelmäßig vor. Die Schuldnerberatung wird vom Kommunalen Seniorenservice bei Kriseninterventionen eingeschaltet.


zu 3.)
Durch Mitarbeiter*innen im Fachbereich Soziales - 50.1 werden auf Anfrage verschiedener Institutionen (z. B. Seniorenbüros, Beratungsstellen) Informationsvorträge zum Thema Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII durchgeführt. Der Bereich Wohngeld wird auch im Jahr 2020 die Informationsveranstaltungen zum Wohngeld vor Ort fortführen.

Lebensberatung und sozialrechtliche Beratung für Senior*innen wird im Stadtbezirk 10 nach der aktuellen Infrastrukturliste von der AWO, den Johannitern und der Caritas und vor allem vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) angeboten.

Der SPN befindet sich direkt in Linden-Mitte und wird sehr intensiv von den Senior*innen angenommen. Armut im Alter ist Thema in der Beratung im SPN: Im Jahr 2018 fanden 255 Beratungen zu ALG II, Grundsicherung und Wohngeld statt. 473 Beratungen drehten sich um Spenden, die in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Bei mobilitätseingeschränkten Senior*innen erfolgt die Beratung in Form eines Hausbesuchs.

Die Mobile Einzelfallhilfe als Krisenintervention kümmert sich stadtweit (auch im Bezirk 10) um Senior*innen, die in schwierigen Lebenssituationen sind. Sie ist ausschließlich zugehend unterwegs.

Um verdeckter Armut entgegenzuarbeiten, werden folgende Strategien ergriffen:
§ Thematisierung von Altersarmut im Seniorennetzwerk des Stadtbezirks Linden-Limmer. Dort sind Multiplikatoren versammelt, die Informationen weitertragen.

§ Ansprache der 22 Neigungsgruppen und eines Klubs im Stadtbezirk 10 durch die Sozialarbeiterin des Bezirks, die mindestens zweimal im Jahr in den Gruppen ist (u.a. zu Austausch und Informationsweitergabe).

§ Beziehungsarbeit der Sozialarbeiterin zu den ehrenamtlichen Leitungen der Neigungsgruppen, die ihre Gruppenteilnehmenden in der Regel sehr gut kennen und sensibel reagieren können, wenn sie verdeckte Armut wahrnehmen.

§ Im Jahr 2017 wurden in jedem Stadtbezirk (auch in Stadtbezirk 10) die Veränderungen im Wohngeldgesetz in zahlreichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen vorgestellt.

§ Der Stadtbezirk Linden-Limmer ist bekannt für seine kulturelle Vielfallt. So leben hier viele Menschen mit einer anderen kulturellen Geschichte, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind. Die muttersprachlichen Beratungsangebote in Linden-Limmer sind gut aufgestellt. Hier ist Kargah e.V. besonders hervorzuheben.

§ Die Ehrenamtlichen in den zugehenden Senior*innen-Begleitdiensten des Kommunalen Seniorenservice (Handwerkerdienst, Alltagsbegleitung in schwierigen Lebenssituationen, Partnerbesuchsdienst, Formularlots*innen und Medien- und Techniklots*innen) sind sensibilisiert für das Thema Altersarmut und geben entsprechende Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bzw. Rückmeldung an die beruflichen Mitarbeitenden, wenn sie von prekären finanziellen Verhältnissen erfahren.

§ Über den Fachbereich Senioren - Bereich „Wirtschaftliche Hilfen“ (57.1) ist dafür gesorgt, dass bei einem Einzug einer*s Senior*in in ein Alten- und Pflegeheim über Sozialhilfezahlungen eine pflegerische Versorgung sichergestellt ist, sollte das eigene Einkommen und das Pflegegeld nicht ausreichen, um den Pflegesatz zu decken.