Antrag Nr. 15-0133/2018:
Absetzbarkeit Anliegerkosten

Inhalt der Drucksache:

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Absetzbarkeit Anliegerkosten

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich bei den Finanzämtern der Stadt Hannover dafür einsetzt, die Anträge auf Steuerminderung über die im Rahmen der Stra-ßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzten Kostenanteile in vol-lem Umfang zu genehmigen.

Begründung

Die Anlieger stecken z.T. noch in laufenden Finanzierungen, die ihn der Be-lastung im jeweiligen Haushalt eingeplant sind. Außerordentliche Belas-tungen führen zu starken finanziellen Einschnitten bis hin zum finanziellen Ruin.
Die Anlieger werden ungefragt zur Kasse gebeten für Straßenausbaumaß-nahmen, über deren Bedarf sie als die Straße nutzende Anlieger nicht ge-fragt werden. Da dies im Grundgesetzt verankerte Prinzip der Privatauto-nomie fordert, dass der einzelne Mensch seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann, sind somit vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend, wie in diesem Fall widersprüchlich zum aktuellen Mietspie-gel in §1 der Straßenausbaubeitragsatzung geregelt, sind. Insbesondre ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflich-ten.
Wenn jedoch gerade in Anliegerstraßen, solange die Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge nicht eingeschränkt ist, keine Wunsch und/oder Finan-zierbarkeit durch die Kostenmehrheit der Anlieger gegeben ist, sollte die Verwaltung, gerade da der Anlieger-Anteil mit 75% für den Ausbau in An-liegerstraßen sehr hoch ist, darauf hinwirken, zumindest die Zwangsabgabe steuerlich absetzbar zu machen.