Antrag Nr. 15-0132/2017:
Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen

Inhalt der Drucksache:

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Einführung eines Monitorings von offenen Anträgen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen, dass die Verwaltung ein Monitoring über den Umsetzungsstand von offenen Anträgen dem Bezirksrat zur Verfügung stellt, sofern die Umsetzung der Anträge länger als vier Monate andauert. Das Monitoring muss insbesondere darüber Aufschluss geben, bis wann eine Antwort/Bearbeitung voraussichtlich zu erwarten sein wird.

Begründung

Für die politischen Akteure des Stadtbezirks ist die konsequente Umsetzung von beschlossenen Anträgen sehr wichtig. Durch das Monitoring werden die Stadtbezirksratsmitglieder befähigt, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Umsetzungsstand der Anträge zu informieren. Diese Maßnahme trägt zu einer höheren Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in die Politik und der Verwaltung bei. Auch die Überwachung und Kontrolle von offenen Anträgen wird für den Bezirksrat erleichtert.