Drucksache Nr. 15-0130/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abriss und Entsorgungsaktivitäten auf dem Papenburg-Gelände der ehemaligen Zementfabrik
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-0130/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abriss und Entsorgungsaktivitäten auf dem Papenburg-Gelände der ehemaligen Zementfabrik
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.02.2017
TOP 4.3.1.

Anhaltende besorgte Anfragen aus der Bevölkerung zur Art der Abfallentsorgung auf dem Papenburg Gelände veranlassen uns erneut die Verwaltung intensiv zu fragen:
  1. Welche behördlichen Aktivitäten zur Prüfung der Art der Bauschutt-Entsorgung auf dem Gelände wurden vorgenommen?
  2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass kein Sondermüll (z.B. asbesthaltige Betonrückstände o.ä.) unsachgemäß entsorgt wird oder illegale Verfüllungen stattfinden und wo verbleibt der anfallende Bauschutt?
  3. Welche Nachweise hat die Firma Papenburg bisher geführt, dass es sich bei dem Bauschutt um nicht gesundheitsgefährdendes Material handelt?

Text der Antwort

zu der Anfrage nimmt die Untere Abfallbehörde der Region Hannover wie folgt Stellung:
  1. Die abfallrechtliche Überwachung der Baustelle obliegt der zuständigen Unteren Abfallbehörde der Region Hannover. Die Baustelle ist uns seit November 2016 bekannt. Seitdem fanden mehrere behördliche Überwachungstermine statt. Diese umfassten u.a. Mitarbeiterbefragungen zum Rückbau und zum Verbleib des Bauschutts. Die Entsorgungsunterlagen werden noch eingesehen.
  2. Es liegen keinerlei Hinweise auf asbesthaltige Produktionsrückstände vor. Verbaute, schadstoff- oder asbesthaltige Bauprodukte, wie z.B. Eternitplatten, und teerhaltige Dachpappen werden über die Firma Noris entsorgt. Im Wesentlichen wurden die bisher angefallenen mineralischen Abfälle (wie Bauschutt und Boden) auf dem Gelände verwertet. Böden wurden zur Herrichtung einer Wallanlage zum Anwohnerschutz verwendet, angefallener Bauschutt wurde zur Herstellung von LKW- und PKW-Stellflächen genutzt. Weitere anfallende Massen sollen bei der Fa. ARC verwertet werden.
  3. Derartige Nachweise liegen bei der Unteren Abfallbehörde nicht vor, sind aber von hier auch nicht gefordert worden, da schadstoffhaltiger Bauschutt bisher nicht erkannt wurde.