Anfrage Nr. 15-0129/2018:
Straßen-Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand III“ in Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Straßen-Sonderprogramm „Grunderneuerung im Bestand III“ in Ricklingen

In der Bezirksratssitzung am 7. Dezember 2017 hat die Stadtverwaltung jene Straßen vorgestellt, die sie im Zuge des städtischen Straßenerneuerungs-Sonderprogramms mit dem Maßnahmepaket „Grunderneuerung im Bestand III“ (GIB III) in Ricklingen in Angriff nehmen will. Dabei hat sie auch zu erwartende Baukosten pro Quadratmeter prognostiziert, die auf den bisherigen Erfahrungswerten beruhen.
Damit sowohl der Bezirksrat als auch die betroffenen Bürger weitere Grundlagen für ihre Meinungsbildung und Entscheidung erhalten, sind zusätzliche Informationen nötig für den Fall, dass die Umsetzung von GIB III-Maßnahmen für Straßen im Stadtbezirk abgelehnt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung, welche Konsequenzen es nach sich zöge, wenn der Bezirksrat das Maßnahmepaket GIB III ganz oder teilweise ablehnt, und zwar in Bezug auf:
1. Grunderneuerung: Sähe die Verwaltung bei den bereits untersuchten Straßen und den dabei festgestellten Mängeln trotzdem die Möglichkeit, eine Grunderneuerung im Bestand durchzuführen (und wenn ja, in welchem Zeitrahmen würde das für die einzelnen Straßen voraussichtlich umgesetzt werden)?
2. Kosten: Wie würden sich die Baukosten pro Quadratmeter voraussichtlich verändern, wenn die Straßensanierungen bzw. -erneuerungen nicht im Rahmen des Paketes GIB III durchgeführt werden, sondern als einzelne Baumaßnahmen.
3. Rechtliche Konsequenzen und Mitbestimmung: Hätte der Stadtbezirksrat, ähnlich wie jetzt bei dem Paket GIB III, einen Einfluss auf die Auswahl der zu erneuernden Straßen, wenn es sich um Einzelbaumaßnahmen handelt und inwieweit und mit welcher Wirkung kann er ggf. auch diese ablehnen?