Drucksache Nr. 15-0038/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Namensgebung General-Wever-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0038/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Namensgebung General-Wever-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 6.2.2.

Bereits im Oktober 2015 veröffentlichte der Beirat "Namensgebender Persönlichkeiten in Hannover", der mit der systematischen Überprüfung aller Straßennahmen mit historischen Persönlichkeiten hinsichtlich einer "aktive[n] Mitwirkung in einem Unrechtssystem" betraut ist, ein umfangreiches Zwischenergebnis. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt die Einrichtung und die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats ausdrücklich.

Aus der Anlage 1 zur Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015, beizubehaltende Straßennamen, Nr.429 geht hervor, dass auch für die General-Wever-Straße eine Beibehaltungsempfehlung ausgesprochen wurde. In der Kurzbegründung heißt es:

"Wever Walther, 1887 bis 1936, General-Wever-Straße, benannt: 1938, Generalleutnant. Generalstabschef der Luftwaffe.1914-1918 Teilnahme als Offizier am Ersten Weltkrieg. 1933 Leitung des Luftkommandoamtes im Reichsluftfahrtministerium. 1935-36 erster Generalstabschef der Luftwaffe, strategische und taktische Entwicklung der Luftkriegsführung der Wehrmacht."

Bereits die veröffentlichte Kurzbegründung macht eine führende Rolle Wevers im Rahmen militärischer Vorbereitungen auf den Zweiten Weltkrieg deutlich. Entlastende Gründe, die für eine Ehrung sprechen, werden nicht aufgeführt. Auch das Datum der Ehrung (1938) lässt darauf schließen, dass die Handlungen Wevers im Sinne des NS-Regimes waren.

Auf verwaltungsinterne Nachfrage der Grünen Bezirksratsfraktion Anfang 2016 wurde deutlich, dass es sich bei der Einordnung unter "beizubehaltende Straßennamen" um ein Versehen gehandelt hat. Walther Wever wurde Mitte 2016 vom Beirat in die Liste der noch zu beratenden Persönlichkeiten aufgenommen, wobei mitgeteilt wurde, dass es aufgrund der ausstehenden Arbeit vermutlich erst im Jahre 2017 zu einer Überprüfung kommen würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Hat sich der Beirat inzwischen mit Walther Wever befasst? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis und welche Empfehlung spricht der Beirat aus?

2. Welche weiteren be- aber auch entlastenden Fakten haben sich im Laufe der Überprüfung ergeben, die gegen bzw. für eine Ehrung Walther Wevers sprechen?

3. Welchen Namen trug die General-Wever-Straße (soweit sie in dieser Form bereits vorhanden war) vor 1938?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.und 2.) Die zeitlich aufwändige und intensive Beratung der konkreten Einzelfälle ist im Beirat noch nicht gänzlich abgeschlossen. Der Beirat hat sich selbst verpflichtet, keinen Beratungsverlauf zu kommunizieren. Dies gilt nicht nur für die General-Wever-Straße im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide, sondern stadtweit. Die Ergebnisse des Beirates (einschließlich einer Empfehlung zur General-Wever-Straße) werden voraussichtlich im Frühjahr 2018 vorliegen. Sobald die Beratungen im Beirat abgeschlossen sind werden die Ergebnisse dem Oberbürgermeister und der Geschäftsordnungskommission übermittelt, die über die Hinzuziehung der Stadtbezirksräte entscheiden.

Zu 3.) Die heutige General-Wever-Straße wurde 1934 zunächst als Meierwiesen benannt bevor sie 1938 den jetzigen Namen erhalten hat. Die Bezeichnung Meierwiesen wurde 1959 für die Benennung einer Straße, die von der General-Wever-Straße abzweigt, wieder aufgegriffen.