Informationen:
Beratungsverlauf:
- 24.01.2018: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Beantwortet
Anfragesteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Aus der Anlage 1 zur Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015, beizubehaltende Straßennamen, Nr.429 geht hervor, dass auch für die General-Wever-Straße eine Beibehaltungsempfehlung ausgesprochen wurde. In der Kurzbegründung heißt es:
"Wever Walther, 1887 bis 1936, General-Wever-Straße, benannt: 1938, Generalleutnant. Generalstabschef der Luftwaffe.1914-1918 Teilnahme als Offizier am Ersten Weltkrieg. 1933 Leitung des Luftkommandoamtes im Reichsluftfahrtministerium. 1935-36 erster Generalstabschef der Luftwaffe, strategische und taktische Entwicklung der Luftkriegsführung der Wehrmacht."
Bereits die veröffentlichte Kurzbegründung macht eine führende Rolle Wevers im Rahmen militärischer Vorbereitungen auf den Zweiten Weltkrieg deutlich. Entlastende Gründe, die für eine Ehrung sprechen, werden nicht aufgeführt. Auch das Datum der Ehrung (1938) lässt darauf schließen, dass die Handlungen Wevers im Sinne des NS-Regimes waren.
Auf verwaltungsinterne Nachfrage der Grünen Bezirksratsfraktion Anfang 2016 wurde deutlich, dass es sich bei der Einordnung unter "beizubehaltende Straßennamen" um ein Versehen gehandelt hat. Walther Wever wurde Mitte 2016 vom Beirat in die Liste der noch zu beratenden Persönlichkeiten aufgenommen, wobei mitgeteilt wurde, dass es aufgrund der ausstehenden Arbeit vermutlich erst im Jahre 2017 zu einer Überprüfung kommen würde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. Welche weiteren be- aber auch entlastenden Fakten haben sich im Laufe der Überprüfung ergeben, die gegen bzw. für eine Ehrung Walther Wevers sprechen?
3. Welchen Namen trug die General-Wever-Straße (soweit sie in dieser Form bereits vorhanden war) vor 1938?