Drucksache Nr. 15-0037/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Straßenausbaubeiträge bei abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen
von Nebenanlagen, Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am 24.01.2018; TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0037/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Straßenausbaubeiträge bei abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen
von Nebenanlagen, Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am 24.01.2018; TOP 6.2.1.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.17 stellte die Grüne Bezirksratsfraktion zwei Anfragen zum Themenkomplex "Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1/Teil 2" (siehe DS 15-2959/2017 F1 sowie 15-2960/2017 F1), da in der Bezirksratssitzung am 15.11.17 neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets des Programms Grunderneuerung im Bestand (GiB III) für Unmut gesorgt hat.
Aus den Antworten der Verwaltung auf diese Anfragen geht einerseits hervor, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide bisher für keine der Maßnahmen aus dem GiB-Programm eine Schlussrechnung vorliegt (GiB-Maßnahmenpakete I+II siehe DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015). Zweitens wird deutlich, dass in allen bereits sanierten bzw. ausgewählten Straßen aus fachlichen Gründen eine Grunderneuerung erforderlich war bzw. ist, da die übliche Lebensdauer einer Straße von ca. 30 Jahren in allen Fällen bereits deutlich überschritten wurde bzw. ist. Zum Dritten wurde nach bereits abgeschlossenen Vergleichsbeispielen für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen in Hannover gefragt. Hierbei nannte die Verwaltung als Beispiele die Nebenanlage Haltenhoffstraße, den Radweg Gemeindeholzstraße, die Nebenanlage Schützenallee, die Nebenanlage Guths-Muths-Straße sowie die Maßnahme Slicherstraße.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Liegen für die GiB-Maßnahmen Haltenhoffstraße, Gemeindeholzstraße, Schützenallee, Guth-Muths-Straße sowie Slicherstraße Schlussrechnungen vor?
2. Bezogen auf Frage 1: Wie viele Eigentümer*innen sind an den Kosten jeweils beteiligt und wie hoch sind die umlagefähigen Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen?
3. Bezogen auf die Fragen 1+2: Wie lautet in absoluten Zahlen (€) pro Straße jeweils der höchste, niedrigste und mittlere (Median, nicht Durchschnittswert!) zu zahlende Betrag?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1) Für die GiB-Maßnahmen Haltenhoffstraße, Gemeindeholzstraße, Schützenallee, Guts-Muths-Straße liegen noch keine Schlussrechnungen vor. Für die Slicherstraße liegt zwar die Schlussrechnung für die Straßenbauleistung vor, aber für die Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen liegen noch keine Schlussrechnungen vor. Aus diesem Grund können auch für die Slicherstraße noch keine umlagefähigen Gesamtkosten genannt werden.

zu Frage 2) Da aktuell nicht sämtliche Rechnungsunterlagen zu den angefragten Maßnahmen vorliegen, können die jeweils umlagefähigen Gesamtkosten hierzu nicht beziffert werden.
Die Verwaltung hat zur Beantwortung der Frage 3.) aus DS-Nr. 15-2959/2017 lediglich Beispiele für in den Stadtbezirken beschlossene isolierte Erneuerungen von Nebenanlagen im Rahmen des GiB-Programms benannt.
Es sollte dadurch nicht der Eindruck entstehen, diese Maßnahmen wären bereits abgeschlossen bzw. abgerechnet worden.
Die Anzahl der voraussichtlich an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden EigentümerInnen der genannten Baumaßnahmen gliedert sich wie folgt:

· Haltenhoffstraße (GiB I) – 156 EigentümerInnen
· Gemeindeholzstraße (GiB II) – keine beitragspflichtige Maßnahme
· Schützenallee (GiB II) – 63 EigentümerInnen
· Guts-Muths-Straße (GiB II) – 166 EigentümerInnen
· Slicherstraße (GiB I) – 68 EigentümerInnen

zu Frage 3) Wie zu Frage 1 und 2 ausgeführt, sind die tatsächlich entstandenen Baukosten und die daraus resultierenden Beitragshöhen derzeit nicht abschließend ermittelbar. Daher können die gewünschten Angaben – wie höchster und niedrigster Wert sowie Median – für tatsächlich zu zahlende Beiträge im Rahmen des GiB-Programms aktuell nicht beziffert werden. Für bereits abgeschlossene Beitragsverfahren zu isolierten Grunderneuerungen von Nebenanlagen werden im Folgenden zwei Vergleichsbeispiele benannt, die allerdings nicht im Rahmen des GiB-Programms umgesetzt wurden.

Die relevanten Angaben hierzu gliedern sich wie folgt:

· Nebenanlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße (Durchgangsstraße)
Ausbau 2010/2012; 166 EigentümerInnen;
beitragsfähige Kosten = 353.291,39 €;
umlagefähige Kosten = 115.068,60 €;
niedrigster Beitrag = 5,78 €;
höchster Beitrag = 73.054,85 €;
Median = 65,93 €

· Nebenanlage Gartenallee (Innerortsstraße)
Ausbau 2008; 42 EigentümerInnen;
beitragsfähige Kosten = 65.684,11 €;
umlagefähige Kosten = 39.410,47 €;
niedrigster Beitrag = 6,34 €;
höchster Beitrag = 13.580,99 €;
Median = 112,75 €