Antrag Nr. 15-0037/2015:
Bei der Planung weiterer Hochbahnsteige im Verlauf der Linie A-West ist die Machbarkeit bei allen heutigen Haltestellenstandorten frühzeitig sicher zu stellen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Bei der Planung weiterer Hochbahnsteige im Verlauf der Linie A-West ist die Machbarkeit bei allen heutigen Haltestellenstandorten frühzeitig sicher zu stellen

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
Die LHH und die Region werden aufgefordert vor weiteren Beschlüssen zum Bau von Hochbahnsteigen im Verlauf der Linie A-West (mit einer Länge von 70 m für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen) sicher zu stellen, dass dieser Standard tatsächlich auch an allen heutigen Haltestellen innerhalb des Stadtbezirks 10 umsetzbar ist.

Begründung

Hintergrund: Die Region behandelt derzeit die Drucksache 2019 (III) BDs „Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Am Soltekampe“ und kündigt hier auch an noch in diesem Jahrzehnt die Haltestellen der Stadtbahnlinie 9 auf der Strecke A-West in Badenstedt mit einer Länge von 70 m für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen barrierefrei auszubauen.
Die LHH, Üstra und Infra sind allerdings bis heute den Nachweis schuldig geblieben, dass Hochbahnsteige mit einer Länge von 70 m für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen tatsächlich auch innerhalb des StB 10 im Verlauf der Linie A-West an allen heutigen Haltestellen problemlos gebaut und betrieben werden können.
Besonders im Bereich des Lindener Markts und der HS Nieschlagstraße sind aufgrund der besonderen städtebaulichen Enge, des Denkmalsschutzes, der Steigung und der schon heute sehr belasteten Verkehrssituation HBS mit einer Länge von 70 m nicht vorstellbar. Selbst „Raumsparmodelle“ (Mittellage mit eingeschobenen Rampen und/oder Fahrstuhl) wären angesichts der Straßenbreiten nicht (einfach) umsetzbar.
Von den Entscheidungsträgern auf den verschiedenen Ebenen ist zu erwarten, dass bei einer Aufrüstung einer Linie mit HBS zuallererst die Umsetzung der städtebaulich schwierigen Standorte gesichert wird. Andernfalls müssten später HS-Standorte ersatzlos aufgegeben werden bzw. könnten Bahnen hier zukünftig nicht mehr halten.