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12. Änderung der ZVK-Satzung
Antrag,
die 12. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
nicht erforderlich
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Satzung der ZVK setzt das Tarifrecht sowie Anpassungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in form der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) um. Durch die - auch von anderen Mitgliedskassen praktizierte - Übernahme der Musterregelungen wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sichergestellt. Des Weiteren waren Änderungen aufgrund des geänderten § 130 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlich.
Wesentliche Änderungen sind
- Folgeänderungen nach der Einführung der Neuregelungen zum finanziellen Ausgleich beim Ausscheiden aus der Zusatzversorgung (Ausgleichsbetrag
- Änderungen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats
- Ausnahmen von der Versicherungspflicht
- Zuständigkeit des Rates der Landeshauptstadt Hannover für den Jahresabschluss und die Entlastung der Geschäftsführung
Der Verwaltungsrat der ZVK hat der Satzungsänderung zugestimmt und schlägt sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.