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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtAuswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2021 – 31.12.2021
Mit der vorliegenden Informationsdrucksache wird auf Basis der jährlichen statistischen Dokumentation die Entwicklung der Beratungen durch die telefonische Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2021 – 31.12.2021 dargestellt.
Der Fachbereich Jugend und Familie ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 KKG und § 8b Abs. 1 SGB VIII gesetzlich verpflichtet, Berufsgeheimnisträger*innen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, eine Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung anzubieten.
Mit der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird ein zielgruppenspezifisches und bedarfsgerechtes Beratungsangebot in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt, das seit dem 01.01.2015 in Kooperation mit der Region Hannover angeboten wird (Informationsdrucksache 0001/2015).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden fachlich in die Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und in die Dokumentationen einbezogen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Hannover / 20.05.2022