Drucksache Nr. 1478/2021:
Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1478/2021
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ausbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße

Antrag,

1. dem Umbau der Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 2.150.000 € zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit §10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101055

Bezeichnung Gemeindestraßen, Schmiedestraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2022 und 2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2021 zu Lasten 2022/2023.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und der barrierefreien Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101055
Gemeindestraßen, Schmiedestraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.150.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.150.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 96.661,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 53.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 32.250,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -86.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 185.884,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -89.223,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -175.223,00 €
Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 84.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Kurzfassung
Mit der vorliegenden Drucksache soll die Zustimmung für die bereits für 2012 grundsätzlich vorgesehene Umgestaltung der Schmiedestraße durch die zuständigen politischen Gremien der LHH erfolgen. Da es noch keine abschließenden Beschlüsse zur Umgestaltung gibt, schlägt die Verwaltung ein abgestuftes Vorgehen vor. Im Vorgriff auf die im kommenden Jahr eingeplante Umgestaltung soll im Sinne einer Komprimierung und Beschleunigung der Straßenbauarbeiten und damit auch der Verringerung der Belastungen für die Anlieger*innen bereits in diesem Jahr die unterirdische Leitungsinfrastruktur erneuert werden.
Dies erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes, das Ende 2019 bereits im Stadtbezirk beschlossen wurde. Zu der dort vorgestellten Aufteilung des Straßenraums mit breiteren Randbereichen und neuen Baumstandorten gab es grundsätzlich Konsens. Unter Beibehaltung der Entwurfsidee sind Änderungen im begrenzten Maße möglich, wobei die Baumstandorte durch Einfahrten, brandschutzrechtliche Belange etc. aber weitgehend fixiert sind (s. Anlage 1). Vorfestlegungen in Bezug auf die konkrete Umgestaltung entstehen darüber hinaus durch die vorgezogenen Tiefbauarbeiten nicht.
2. Ausgangslage
2.1
Der Rat hat bereits im Rahmen eines Haushaltsbegleitantrages zur DS 1896/2011 beschlossen, in den Haushalt 2012 eine neue Investitionsmaßnahme zur Umgestaltung der Schmiedestraße aufzunehmen.

Der Haushaltsbegleitantrag wurde dabei im Wesentlichen mit den Zielen des Masterplans Mobilität 2025 begründet, der ein Verkehrskonzept für die Innenstadt fordert, das die Mobilitätsanforderungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigt, die Erschließung für den Verkehr sicherstellt und zugleich durch Umgestaltung ansprechende Stadträume mit mehr Aufenthaltsqualität entstehen lässt. Hier weist die Schmiedestraße insbesondere im Abschnitt zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße erhebliche Mängel auf und trennt die City von der Altstadt.

Ausgehend von dem Haushaltsbeschluss und vor dem Hintergrund der im Konzept Hannover City 2020+ vorgesehenen Umgestaltung des Platzes Am Marstall hat die Verwaltung in den Jahren 2009/2010 für die Planungen des Platzes Am Marstall, der Schmiedestraße und exemplarischer Altstadtstraßen einen kombinierten Realisierungs- und Ideenwettbewerb durchgeführt.

Der Realisierungsteil des Wettbewerbes beinhaltete neben den Flächen des Platzes Am Marstall bis zur Straße Am Hohen Ufer auch die Schmiedestraße von der Karmarschstraße bis in Höhe Georgstraße.

Die Umgestaltung des Platzes Am Marstall sowie der Flächen Am Hohen Ufer wurden inzwischen fertig gestellt. Der Stadtraum wurde deutlich aufgewertet.

2.2
In der Folge war nun die Erneuerung und Umgestaltung der Schmiedestraße zwischen der Straße Am Marstall und der Seilwinderstraße in einem ersten Bauabschnitt vorgesehen. Dazu wurde 2018/2019 auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses eine Planung angefertigt, im Herbst 2019 zur politischen Beratung vorgelegt und vom Bezirksrat Mitte mit Änderungen im Dezember 2019 beschlossen (DS 2676/2019). Eine Beratung in den Ratsgremien hat dann nicht mehr stattgefunden, da aufgrund der zwischenzeitlich einsetzenden intensiven Diskussionen im Zusammenhang mit städtischer Mobilität die bis dahin verfolgte Planung nicht mehr zeitgemäß erschien (durchgehende bituminöse Fahrbahn, Aufweitung für Linksabbieger*innen vor dem Parkhaus Schmiedestraße, Kurzzeitstellplätzen im Seitenraum etc.).

2.3
Die Diskussion über ein zukünftiges Verkehrskonzept für die Innenstadt mit dem Ziel einer Verbesserung der Erlebnis- und Aufenthaltsqualitäten dauert an und soll im Rahmen des kommenden Innenstadtdialoges zur Zukunft der Innenstadt weitergeführt werden.


Zur verkehrlichen Zukunft der Innenstadt liegen mittlerweile verschiedene Konzepte vor, die in die Diskussion eingehen. Gemeinsam haben alle Konzepte, dass die Flächen zukünftig zu Gunsten von mehr Aufenthaltsqualität umgenutzt werden sollen - (so wenig Kfz-Verkehr wie möglich, so viel wie nötig). Dabei bleiben alle Parkhäuser sowie alle sonstigen wichtigen Einrichtungen wie z.B. der Hauptbahnhof oder private Grundstücke weiterhin für den privaten Kfz-Verkehr erreichbar. Auch der Anliefer- sowie Ver- und Entsorgungsverkehr bleibt selbstverständlich möglich. Die Konzepte empfehlen, die Schmiedestraße im Bereich der Marktkirche zukünftig dem nicht motorisierten Verkehr vorrangig (mit Ausnahme Belieferung und Grundstückszufahrten) zur Verfügung zu stellen, um die Innenstadt und die Altstadt zukünftig besser miteinander verknüpfen und beleben zu können.

2.4
Vor dem Hintergrund, dass die erheblichen städtebaulichen und funktionalen Mängel der Schmiedestraße weiterbestehen und unter Berücksichtigung der verkehrlichen Überlegungen hat die Verwaltung die Planung für die Schmiedestraße überarbeitet. Dabei soll die Aufenthaltsfunktion deutlich in den Vordergrund treten. Vorbereitende Leitungsverlegungen auf Basis der im Entwurf getroffenen Festlegung der Baumstandorte und der Bord- und Gossenanlagen können deshalb unabhängig von der Frage der genauen Umgestaltung und verkehrlichen Nutzung schon jetzt stattfinden.
Auf diese Weise kann in absehbarer Zeit (2022) eine Aufwertung der Schmiedestraße mit optimierter Anbindung der Altstadt an die Innenstadt erfolgen, ohne den Ergebnissen des Innenstadtdialoges vorzugreifen. Eine Veränderung der Baumstandorte und der Bord- und Gossenanlagen ohne erneuten Leitungsbau (mit Kostentragung durch die Stadt) ist jedoch nur sehr eingeschränkt möglich.

Die überarbeitete Planung zur Schmiedestraße ist in Anlage 1 dargestellt.

3. Städtebauliche Mängel und Ziele
3.1
Die städtebauliche Aufwertung der Schmiedestraße erhält durch die unmittelbare Nähe zu den prägnanten historischen Gebäuden Marktkirche und Altes Rathaus eine besondere Bedeutung nicht zuletzt, weil diese beiden Bauten in der Vergangenheit das kirchliche, politische und kommerzielle Zentrum von Hannover darstellten.

Heute ist die Schmiedestraße in erster Linie durch gewerbliche und Einzelhandelsnutzungen unterschiedlicher Art geprägt, wickelt als Erschließungsstraße verschiedenste Ziel- und Quellverkehre ab und wird aber auch von Durchgangsverkehr stark genutzt. Große Fahrbahnbreiten und viele Abstellmöglichkeiten für den ruhenden Verkehr unterstützen derzeit die Dominanz des Kraftverkehrs. Der Radverkehr findet auf der Fahrbahn statt. Im heutigen Zustand sind insbesondere im Abschnitt von Am Marstall bis Seilwinderstraße erhebliche funktionale und gestalterische Mängel zu beobachten, die den Straßenraum wenig einladend wirken lassen, so dass die Straße wie eine Barriere zwischen Fußgängerzone und Altstadt wirkt. Gleichzeitig sind erste Trading-down-Tendenzen zu erkennen, die u.a. auf den fehlenden räumlichen Zusammenhang mit der 1-A-Lage zurückzuführen sind.

3.2
Ziel der Planung ist es daher, die Verbindung zwischen City und Altstadt zu stärken, die Möglichkeiten für die Querung der Straße zu verbessern und insbesondere für Fußgänger*innen zu erleichtern. Die Aufenthaltsqualität des gesamten Straßenraumes soll attraktiver gestaltet und es soll zusätzlicher Raum für Außengastronomie angeboten werden. Hierfür werden die Seitenräume durch Reduzierung der Fahrbahnbreiten

aufgewertet und mit neuen Elementen wie umfangreichen Baumpflanzungen, Beleuchtung und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Besonders hochwertige Oberflächenbeläge aus gesägtem Naturstein unterstützen diesen Effekt und berücksichtigen dabei die fachlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Laufbänder entlang der Fassaden bieten hierbei eine besonders ebenmäßige Qualität.

Die neue Querschnittsgestaltung soll zum Flanieren anregen und zu einer stadtverträglichen Verkehrsführung beitragen. Ziel ist es, ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen entstehen zu lassen und die heutige Dominanz des Kraftverkehrs durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit abzuschwächen. Die Straße soll in den auch zukünftig befahrbaren Bereichen als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 ausgewiesen werden. Empfohlen wird diese Anordnung in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion.

Ziel muss es sein, die Verkehrsmenge auf den Quell- und Zielverkehr zu beschränken und damit das heutige Verkehrsaufkommen deutlich zu reduzieren. Dafür soll auf das derzeitige Parken im Seitenraum verzichtet und die verkehrliche Nutzung dieser Räume auf Liefern und Laden sowie auf Stellplätze für Behinderte z.B. im Bereich der ansässigen Arztpraxen beschränkt werden. Parkraum (550 Plätze) wird im Parkhaus „Schmiedestraße“ angeboten.

Diese Handlungsansätze unterstützen durch die gestalterische und funktionale Aufwertung der Straße und die damit verbundene Steigerung der Aufenthaltsqualität auch die Bemühungen zur Stabilisierung und Aufwertung der bestehenden Geschäftslagen, ohne deren Erreichbarkeit einzuschränken.

Eine deutliche Aufwertung des Straßenraums wird durch die Pflanzung von raumwirksamen Stadtgrün erfolgen: schattenspendende und wasserverdunstende Bäume sollen das Kleinklima angenehmer gestalten und angenehme Atmosphäre spenden.

4. Geplante Gestaltung
4.1
Zur Umgestaltung der Schmiedestraße wurde im Rahmen des o.g. Wettbewerbes ein freiraum- und verkehrsplanerisches Konzept entwickelt, das als Grundlage für die landschafts- und freiraumplanerische sowie die verkehrsstrukturelle Detailplanung im Bereich der hannoverschen Altstadt dienen sollte.

Das Thema des Zusammenfügens greift der überarbeitete Entwurf (s. Anlage) als Kernziel deutlich stärker auf als der erste Entwurf aus 2018/2019. Er schafft entlang der Schmiedestraße größere und damit deutlich besser nutzbare Platzräume, die der verbindenden Funktion besser gerecht werden. So wird der Straßenraum unter Berücksichtigung unter- und oberirdischer Restriktionen wie große Sammler, große Fernwärmeleitungen oder Feuerwehraufstellflächen für die überwiegend anleiterpflichtigen Gebäude durch Baumpflanzungen gegliedert. Gleichzeitig entstehen in regelmäßigen Abständen akzentuierte Bereiche, die das Queren der Straße erleichtern und zusätzlich Aufenthaltsqualität erzeugen. Dadurch wird die City besser mit dem Marstall, dem Leineufer und der Altstadt verbunden und es werden in größerem Umfang Nutzungen durch die Anlieger*innen wie z.B. durch Außenbewirtschaftung o.ä. ermöglicht.

Um die verbindende Funktion der Schmiedestraße im hier betrachteten Abschnitt zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße gegenüber dem bisherigen Entwurf noch einmal deutlich zu stärken, soll die Fahrbahn im Abschnitt von der Zufahrt zum Parkhaus Schmiedestraße und der Seilwinderstraße zukünftig einen Fahrbahnbelag aus gesägtem und engfugig verlegtem Naturstein erhalten. Die Fahrbahnbreite soll zukünftig ca. 5,50 m betragen. Das Natursteinpflaster erhält zur besseren Befahrbarkeit für den Radverkehr wie bei der Straße Am Marstall eine gesägte und gestockte Oberfläche. Da zukünftig in der Schmiedestraße deutlich weniger Verkehr erwartet wird und der Lieferverkehr Ladezonen im Seitenraum zugewiesen bekommt, kann der Radverkehr bei einer max. Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs von 20 km/h sehr gut im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.

4.2
Die geplante Radverkehrsführung in der Schmiedestraße ist Teil des City-Radringes, der das zügige Umfahren der geschützten Bereiche der belebten Fußgängerzone gewährleistet. Die erwartete Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrsaufkommens und die zukünftige Gestaltung der Straße sowie die geplante Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches begünstigen eine sichere Radverkehrsführung in der Schmiedestraße. Ein komfortables und begreifbares Radfahrkonzept wird somit Bestandteil der Planung werden und wird ergänzt durch eine Vielzahl an Fahrradbügeln (ca. 100). Damit wird sichergestellt, dass zukünftig genügend Abstellmöglichkeiten für Kunden*innen und Mitarbeiter*innen der anliegenden Geschäftslagen vorhanden sind.

4.3
Im Bereich zwischen der Straße Am Marstall und der Zufahrt zum Parkhaus Schmiedestraße ist als Fahrbahnbelag ein aufgehellter Asphalt vorgesehen, um die zukünftige Haupterschließung des Parkhauses Schmiedestraße aus Richtung Goethestraße/ Marstall zu verdeutlichen. Dem in diesem kurzen Abschnitt resultierenden höheren Verkehrsaufkommen soll durch diese Art der Oberflächenbefestigung Rechnung getragen werden. Die Fahrbahn erhält auch in diesem Bereich eine Breite von 5,50 m. Die beidseitigen Gossen werden mehrreihig aus gesägtem und damit ebenen Natursteinpflaster hergestellt

4.4
Um auch die Option einer Ausweitung des Fußgänger*innenbereiches auf die Schmiedestraße, wie sie die vorliegenden Konzepte vorsehen, zwischen dem Parkhaus Schmiedestraße und der Karmarschstraße ohne erneute Umbauten zu ermöglichen, ist im vorliegenden Entwurf südlich der Parkhauszufahrt im Seitenraum eine Multifunktionsfläche vorgesehen. Diese soll so befestigt werden, dass sie für den Kfz-Verkehr zusammen mit der Fahrbahn als Wendefläche für Pkw genutzt werden kann. Sie kann auch zu besonderen Anlässen (z. B. Weihnachtsmarkt) sehr hilfreich sein.

Um in diesem Fall eine Einfahrt für den dafür berechtigten Kfz-Verkehr (Bewohner*innen/Anlieferung/Ver- und Entsorgung) in den Bereich weiterhin zu ermöglichen, werden im Bereich der Fahrbahn Schächte und Leerrohre für eine mögliche Installation von Hydropollern vorgesehen, die dann nachgerüstet werden könnten. Für die Zufahrt in die Grundstücke erhielten die Nutzungsberechtigten dann Transponder, um ihre Grundstücke auch zukünftig jederzeit erreichen zu können. Auch für den Lieferverkehr bliebe die Zufahrt während der Lieferzeiten frei.

Sollte auch langfristig der Kfz-Verkehr in der Schmiedestraße auf voller Länge möglich sein, kann die Multifunktionsfläche auch anderweitig z.B. als Behindertenstellplatz oder als Lieferzone genutzt werden.

Die vorhandene Lichtsignalanlage auf Höhe Seilwinderstraße ist zukünftig nicht mehr erforderlich. Auch die Mittelinsel in Fahrbahnmitte auf Höhe des Brauhauses wird zukünftig nicht mehr benötigt, da die deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite und das zu erwartende geringere Verkehrsaufkommen ein Queren in jedem Bereich der Straße ermöglichen werden.

Die zukünftigen deutlich breiteren Flanierbereiche (Gehwege) werden mit einem Bord mit ca. 3 cm Ansicht von der Fahrbahn getrennt und ebenfalls mit Natursteinpflaster befestigt. In diesen Bereichen befinden sich auch die Elemente des Stadtmobiliars wie Sitzbänke, Papierkörbe, Fußwegbeleuchtung, Litfaßsäule und das zu versetzende Kunstobjekt im Einmündungsbereich Corviniusweg.

4.5
Die Möblierung mit Stadtmobiliar ist klar und reduziert.

Damit mobilitätseingeschränkte Menschen die Flanierbereiche barrierefrei und komfortabel nutzen können, wird ein mindestens 2,00 m breites Laufband vor den Gebäuden entlang der Straße mit Abzweigen zu den jeweiligen Eingängen der anliegenden Gebäude sowie zu den Parkplätzen für Menschen mit Behinderung aus Natursteinplatten verlegt. Dieses Detail hat sich bereits Am Marstall bewährt.

Die Beleuchtung der Straße erfolgt mit Mastleuchten in beidseitiger Aufstellung der Straße. Die Abstände der gegenüberliegenden Leuchten sind annähernd gleich. Die Gehwege erhalten eine zusätzliche Gehwegbeleuchtung mit niedrigen Masten. Damit sollen - wie z. B. in der Karmarschstraße - die Gehwege besser ausgeleuchtet und atmosphärisch aufgewertet werden.

4.6
Im Bereich rund um die Marktkirche bleibt die Schmiedestraße gegenwärtig unverändert. Längerfristig soll die Schmiedestraße in diesem Abschnitt zusammen mit dem Marktplatz umgestaltet werden, um das historische Zentrum Hannovers besser in Szene zu setzen und auch neue Perspektiven für Veranstaltungen und den beliebten Weihnachtsmarkt zu entwickeln. Gerade im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung des Historischen Museums und weiteren Entwicklungen (z. B. „Leinewelle“) kommt der komfortablen fußläufigen Anbindung City - Hohes Ufer eine noch stärkere Bedeutung zu.

5. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Umweltverhältnisse, da ein Flächenanteil für Baumpflanzungen entsiegelt werden kann. Erstmalig kann das Erscheinungsbild dieser Stadtstraße durch Bäume aufgewertet werden, die das örtliche Kleinklima nachhaltig verbessern werden. Die Erneuerung der Straße trägt damit dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmenden. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

6. Leitungsverlegungen / Bürgerdialog / Bauzeit / Bauablauf

Entsprechend dem Ratsbeschluss zur DS H-0278/2021 soll schon in 2021 mit dem für die Umgestaltung der Schmiedestraße notwendigen Leitungsbau begonnen werden. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme sind Leitungen zu erneuern, aber auch zum Teil für die Pflanzung von Bäumen zu verlegen. Der Leitungsbau soll bis auf die Erneuerung von Hausanschlüssen durch die Stadtentwässerung zwischen Juli und November 2021 durchgeführt werden. Während der Leitungsbauarbeiten ist mit verkehrlichen Einschränkungen bis hin zu Teilsperrungen zu rechnen. Die Erneuerung der Hausanschlüsse erfolgt in 2022 im Vorfeld oder gemeinsam mit dem Straßenbau. Der Straßenbau wird ab Frühjahr 2022 durchgeführt.

Genauere Angaben zu notwendigen Einschränkungen während der Bauzeiten sind gegenwärtig noch nicht möglich. Die Erreichbarkeit der Geschäfte wird während der Bauzeit gewährleistet. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden die politischen Gremien und die Anlieger informiert.
66.22 
Hannover / 15.06.2021