Drucksache Nr. 1466/2018:
Sprengel Museum Hannover, Brandschutzmaßnahmen im 1. und 2. Bauabschnitt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1466/2018
3
 

Sprengel Museum Hannover, Brandschutzmaßnahmen im 1. und 2. Bauabschnitt

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 GemHKVO zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen im ersten und zweiten Bauabschnitt des Sprengel Museums Hannover in Höhe von 11,45 Mio. €

und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 25204500
Sprengel Museum, Brandschutz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.725.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 11.450.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.725.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25204
Sprengel Museum
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 68.700,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 171.800,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 137.400,00 €
Abschreibungen 343.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 85.900,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -326.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -326.300,00 €
Anmerkung:
Die Investitionen und der Betrieb des Museums werden – gemäß „Sprengel-Vertrag“ aus dem Jahr 2010 – grundsätzlich zu 50 % vom Land Niedersachsen refinanziert.
Obwohl die Verhandlungen mit dem Land noch laufen und bisher keine Finanzierungszusage für den vollen 50%-Zuschuss vorliegt, soll die Planung weiter fortgeführt und die abschließende Finanzierungszusage nun nicht mehr abgewartet werden.
Dies dient dazu, den Sicherheitsanpassungsauflagen der Bauaufsicht zu entsprechen, die der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Museums dienenden Maßnahmen nicht weiter zu verschieben und den vom Museum in seiner Ausstellungsplanung bereits berücksichtigten Zeitplan einhalten zu können.

Eine Beschreibung der Kostenentwicklung erfolgte bereits umfänglich mit der Informationsdrucksache Nr. 1156/2018.

Sach- und Dienstleistungen/Erstattungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 1,2 %) auf die Investitionssumme von 11.450.000 €. Der Betriebskostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Instandhaltungsmaßnahmen ist unter den Erstattungen abgebildet.

Abschreibung/Sonderposten
Der Aufwand für die jährliche Abschreibung beträgt 3 % der Investitionssumme. Die investiven Zuwendungen des Landes werden über die Abschreibungsdauer als Ertrag aus Sonderposten anteilig aufgelöst.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 11,45 Mio. € unter Berücksichtigung des vollständigen Landesanteils. Sollte sich das Land nicht beteiligen, erhöht sich der Betrag auf 171.800 €.

Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Investitionsmemorandum 500 plus – Investitionsmaßnahme Sprengel Museum, Brandschutz (25204500). Die Entscheidung des Landes zur Übernahme der hälftigen Kosten steht noch aus.

Begründung des Antrages

Das Sprengel Museum Hannover (SMH) zählt zu den bedeutendsten Museen der zeitgenössischen Kunst des 20. und 21.Jahrhundert.

Der 1. und 2. Bauabschnitt des SMH aus den Jahren 1979 und 1989 bilden formal eine bauliche Einheit, wobei der 1. Bauabschnitt seit 2016 in der Liste der Nachqualifizierung „Bauten der 1960er und 1970er Jahre“ im Denkmalverzeichnis des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt wird.
In den Jahren 2012 – 2015 wurde auf dem südlichen Grundstücksbereich (ehemaliger Parkplatz) der Erweiterungsbau (3. Bauabschnitt/Neubau) errichtet, der somit den Museumskomplex vollendete.

Um das Museum an aktuelle und aus heutiger Sicht erforderliche Sicherheitsstandards anzupassen, sind grundsätzliche Überarbeitungen des Altbaus (1. und 2. BA) insbesondere bei der Schaffung funktionierender Rauch- und Brandabschnitte erforderlich. Teilweise haben die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen nach 40 Jahren Betrieb auch schlicht das Ende ihrer Nutzbarkeit erreicht.

Deshalb gilt es nun, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sowie dem Mängelkataster (bezogen auf den 1. und 2. BA) des Brandschutzgutachters aus dem Jahr 2011 umzusetzen bzw. zu beseitigen.
Die bereits im Jahr 2013 in Teilbereichen begonnene Brandschutzsanierung im Bestand (siehe DS 2074/2011) wird nun umfassend in beiden Bauabschnitten des Museums fortgesetzt, bzw. abgeschlossen.

Der Schwerpunkt der Brandschutzmaßnahmen im Bestandsgebäude besteht in der Erstellung funktionierender Rauch- und Brandabschnitte. Größtenteils ist dazu in den einzelnen Bauabschnitten eine vollumfängliche Neuinstallation der Haustechnik erforderlich.

Ziel ist es, anstehende hochbaulich wie technisch erforderliche Brandschutzmaßnahmen im Museum parallel zum Museumsbetrieb in fünf Bauabschnitten abzuwickeln, um eine mehrjährige Schließung des Gebäudes zu vermeiden, dabei aber sowohl die Störungen des internen als auch des öffentlichen Museumsbetriebs zu minimieren und zeitlich zu begrenzen. Es werden dabei zwischenzeitlich jeweils Schließungen bestimmter Bereiche erforderlich werden.

Der Erweiterungsbau ist von der Baumaßnahme nicht betroffen und steht somit dem internen und öffentlichen Betrieb uneingeschränkt zur Verfügung.

Die im Bestand vorhandenen Klimazentralen geben die Reihenfolge für die Bauabschnitte vor. Daher können andere Bereiche des Museums durchaus für interne Auslagerungen oder Verlagerungen der Depotinhalte (Kunstwerke), Arbeitsplätze oder aber für die Fortsetzung des Museumsbetriebs genutzt werden.

Das setzt aber voraus, zu jeder Zeit in den betroffenen Bereichen den Anforderungen nach Sicherheit und klimatischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind Interimsmaßnahmen im großen Umfang erforderlich, die einem hohen Anspruch genügen müssen.

Die konkreten Maßnahmen der Baukonstruktion und der technischen Anlagen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Aufgrund des Gebäudealters werden – gerade im Bereich der Haustechnik und unabhängig vom Brandschutz und den im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen ausgetauschten Bauteilen - nach rd. 40 Jahren Betrieb allgemeine Sanierungsarbeiten und der Austausch von Technikkomponenten erforderlich. Die baulichen Instandhaltungsarbeiten und deren Finanzierung sind mit dem Land Niedersachsen abgestimmt, die anteilige Finanzierung des Landes über einen Zahlungsplan abgesichert. Diese Maßnahmen – die sonst verteilt über die Jahre durchgeführt worden wären und deren Umfang für sich gesehen i.d.R. unter der Drucksachengrenze liegt - werden sinnvollerweise jetzt parallel zu den ohnehin vorgenommenen umfangreichen Eingriffen in die Gebäudesubstanz gleich gebündelt mit vorgenommen. Zu diesen Maßnahmen – es handelt sich z.B. um die Erneuerung der Gebäudeleittechnik - wird die Verwaltung den zuständigen Gremien nach der Sommerpause eine entsprechende weitere Bau-Beschlussdrucksache vorlegen.

Die Baumaßnahmen sollen Anfang 2019 begonnen werden und nehmen ca. 3,5 Jahre in Anspruch.
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Hannover / 05.06.2018