Antrag Nr. 1465/2016:
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1465/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Menschen im Grundleistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeführt werden kann. Die Rahmenvereinbarung des Landes Niedersachsens und das sog. Hildesheimer Modell werden dafür vorranging geprüft und vorgestellt.

Die Ergebnisse der Prüfung sind den Gremien im vierten Quartal 2016 vorzulegen.

Begründung

Das Land Niedersachsen hat eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte vorgelegt, und den Kommunen den Beitritt mit Stichtag 1. April 2016 freigestellt. Das Land verfolgt mit der Rahmenvereinbarung das Ziel, die medizinische Versorgung für Flüchtlinge zu entbürokratisieren und gleichzeitig barrierefreier zu gestalten. Bislang müssen sich erkrankte Menschen mit Aufenthaltsstatus bei der Stadt Hannover einen Behandlungsschein holen und jeden Arztbesuch und den Behandlungsumfang im Vorfeld genehmigen lassen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat diesem Verfahren einen hohen Verwaltungsaufwand bescheinigt.

Nun liegt es bei den für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständigen Kommunen, der Rahmenvereinbarung beizutreten oder bei dem bisherigen Bewilligungssystem zu bleiben.

Bespiele wie das Verfahren im Landkreis Hildesheim – hier wurde direkt ein Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) abgeschlossen – zeigen, dass auch andere Modelle zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ermöglichen, die Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu reformieren und Diskriminierung und Bürokratieaufwand zu verringern.

Zu den Ergebnissen des Stadtdialogs 2030 gehört die Forderung, auf neue Anforderungen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen der Stadtgesellschaft zu reagieren und bestehende Arbeitsabläufe in der Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen.

Die Prüfung dient dem Zweck, angesichts geringer personeller Ressourcen in der Stadtverwaltung Kosten und Nutzen bei möglicher Einführung der eGK zu ermitteln und beispieldienenden Verfahren aus anderen Kommunen gegenüber zu stellen.

Christine Kastning Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende