Antrag Nr. 1464/2016:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1464/2016 (Originalvorlage)
1003/2016 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 1003/2016: Verwaltungsvorschrift für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbehehrenden

Antrag

Die Verwaltungsvorschrift wird um folgende Punkte ergänz und geändert:

- Die Einbindung der Stadtbezirksräte in den Prozess der Auswahl von Unterkünften im jeweiligen Stadtbezirk wird deutlich verbessert. bereits zu Beginn der Planung erfolgt eine umfassende und transparente Information.
- Die Kapazitäten in Notunterkünften werden deutlich nach unten korrigiert.
- Die Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Stadtbezirken werden über Einwohnerversammlungen im Vorfeld über die in den jeweiligen Stadtbezirken geplanten Unterkünfte für Flüchtlinge informiert.
- Der Standard von 6 qm zur Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften wird deutlich nach oben korrigiert.
- Für die Personengruppen allein reisender Frauen, allein reisender schwangerer Frauen und allein reisender Frauen mit minderjährigen Kindern sind Einrichtungen zu schaffen, die ausschließlich diesen Personenkreis aufnehmen.
- Bei der sozialen Beratung und Betreuung wird sichergestellt, dass das hierfür eingesetzte Personal zu 2/3 aus staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern besteht und - nach Absprache mit dem Fachamt- zu 1/3 aus Personen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung sozialarbeiterische Tätigkeiten unterstützen und ergänzen können.

Begründung

Die vorgelegte Drucksache ist nicht differenziert genug gehalten und schafft in zahlreichen Punkten Fakten, die an der Realität einer humanen Flüchtlingsunterbringung vorbeigehen. Deshalb ist eine Korrektur zu den genannten Punkte erforderlich. Um gleichzeitig eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und rechtzeitige Berücksichtigung von Bedenken zu gewährleisten, ist einer Erweiterung um die oben genannten Punkte erforderlich.