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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 236, 2. Änderung - Glockseestraße West
mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss
Antrag,
- dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 236, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Glockseestraße 33. Derzeit befindet sich hier einer von drei Standorte der Stadtwerke Hannover AG / enercity (nachfolgend: enercity) im Stadtgebiet. Im Zuge der Neuausrichtung von enercity soll hier ein zentraler Unternehmens- sitz ausgebildet werden.
Für die Entwicklung des Standortes Glocksee zum Zentralstandort von enercity ist im Jahr 2017 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil durch die enercity Immobilien GmbH & Co. KG im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt worden. Ziel des Wettbewerbs war es, alternative Lösungsansätze für die Entwicklung des Grundstückes zu erhalten.
Wie bereits im Wettbewerb vorgesehen, soll der Planbereich in unterschiedlichen Abschnitten entwickelt werden. Der nördliche Teil soll kurzfristig umgesetzt werden, beim südlichen Bereich ist eine mittel- bis langfristige Entwicklung vorgesehen.
Städtebauliches Ziel für das Plangebiet ist die Entwicklung des gesamten Grundstücks auf Grundlage des Siegerentwurfs von dem Büro haascookzemmrich Studio 2050 aus Stuttgart.
Um das vorgesehene Nutzungskonzept des zukünftigen Zentralstandorts umzusetzen wird das bestehende Kerngebiet in ein sonstiges Sondergebiet „Büro, Verwaltung und Energieversorgung“ geändert.
Für die Realisierung der Pläne von enercity, am Standort Glocksee langfristig alle Funktionen zu bündeln, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236, 2. Änderung beschlossen. Der Stadtbezirksrat Mitte hat den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 27.03.2017 gefasst. Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 01.06.2017 bis zum 03.07.2017 statt. Es ist ein Schreiben mit Anregungen und Bedenken einer Bürgerin aus der Nachbarschaft eingegangen. Die Einwände der Bürgerin sowie die Stellungnahme der Verwaltung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.
Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.
61.11
Hannover / 05.06.2018