Antrag Nr. 1444/2004:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 0818/2004, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2005

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1444/2004 (Originalvorlage)
0818/2004 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 0818/2004, Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2005

Antrag,

zu beschließen:

In der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 für die Region Hannover werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

1.
Zu Punkt 1.6.2 – 01 (letzter Absatz Seite 8)
Nach dem Satz
Dabei ist auch auf eine wohnortnahe Sicherung besonderer Wohnbedarfe zu achten, wie aus der demografischen Entwicklung für stationäre Pflege und andere Betreuungsformen, zu erwarten ist.
ist neu einzufügen:
Es bedarf einer Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen, um die Chancen für bedarfsorientiertes Wohnen (u.a. Wohnberatung, Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens, Barrierefreiheit etc.) im vorhandenen Bestand besser zu nutzen. Dabei ist die Wohnungswirtschaft in einer besonderen Verantwortung, um Angebote zu schaffen.

2.
Zu Punkt 1.6.2 – 01 (wird neu eingefügt):

Einfügen:
Die stringente Trennung von Wohn- und Arbeitsstätten wird unter dem Aspekt der grundsätzlich möglichen Umwandlung von Gewerberäume in Wohnräumen flexibel gehandhabt.

3.
Zu Punkt 3.6.3 – 03 (wird neu eingefügt)

Streiche den Satz :
Verbesserung und Entlastung sind gutachterlich nachzuweisen.

Füge ein: Eine Realisierung der Leinequerung ist im Laufe der nächsten 6 Jahre vorzunehmen; entsprechende Planungen sind zeitgerecht zu beginnen.

4.
D 2.1: Naturschutz und Landschaftspflege
D 2.1 – 06 / Zeichnerische Darstellung

Neu eingefügt wird der Satz:
Ausgleichmaßnahmen werden innerhalb der betroffenen Kommune - in der Landeshauptstadt Hannover im betroffenen Stadtbezirk - ausgeführt.


5.
D 2.4 : Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz
D. 2.4 –05

Streiche den zweiten Absatz:
Es ist zudem anzunehmen, dass auch aus der neuen EU-Richtlinie über Bewertungen und Bekämpfungen von Umgebungslärm, die bis zum 18. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen ist, Erwartungen geweckt werden, die nicht zu erfüllen sind. Um mögliche überzogene Hoffnungen hinsichtlich der Lärmminderung in Stadt und Region zu relativieren, rät die Landeshauptstadt Hannover deshalb, an geeigneter Stellung in der Begründung/ Erläuterung einen Hinweis auf die aus finanziellen Gründen grundsätzlich sehr begrenzten Möglichkeiten einer Lärmminderung in der Region zu geben.

6.
D 3.1: Gewerbliche Wirtschaft und Fremdenverkehr
D 3.1 – 08

Streiche:
Die Landeshauptstadt Hannover regt an, die Aufzählungen der schwerpunktartigen Entwicklungsstandorte für die Ansiedlung von Büro- und Verwaltungsfunktionen (an zweiter Stelle nach der Innenstadt Hannovers) zu ergänzen um
- EXPO Park Hannover, als Büro- und Dienstleistungsstandort für IT-Wirtschaft und Neue Medien,

7.
D 3.5: Energie
D 3.5 – 05 / Zeichnerische Darstellung

Innerhalb der ”Vorranggebiete für Windenergie” sollen die Anlagen so errichtet werden, dass eine möglichst optimale Ausnutzung des Gebietes erreicht wird. Daher sollen in diesen Gebieten nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht errichtet werden,
Füge hier zusätzlich ein: so wie es im Bereich Kronsberg bereits realisiert ist.

8.
D 3.3 – 04
In diesem Absatz wird der zweite Satz gestrichen. Der Absatz lautet dann:
Waldränder und ihre Übergangszone sind aufgrund ihrer ökologischen Funktion und ihrer Erlebnisqualität grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freizuhalten.

9.
D 3.9: Wasserwirtschaft
D3.9.2: Abwasserbehandlung
D 3.9.2 / Begründung/Erläuterung

Neu eingefügt wird:
Anfallender Klärschlamm wird zukünftig nicht mehr auf Flächen, die sich im Besitz der Landeshauptstadt Hannover befinden, landwirtschaftlich verwertet.


10.
D 3.9.3: Küsten- und Hochwasserschutz
zu D 3.9.3 –02 / Zeichnerische Darstellung

Auf die in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Neuausweisung von Vorrangebieten für den Hochwasserschutz im Bereich der Landeshauptstadt Hannover wird verzichtet.

11.
D 3.10 Abfallwirtschaft
D 3.10.1 Siedlungsabfall, Sonderabfall, Abfallentsorgungsanlagen

In der Zeichnerischen Darstellung wird der Standort Misburg-Anderten nicht als Boden- und Bauschuttdeponie festgeschrieben.

Begründung





Begründung:

Zu 1.:
Bisher wird eine Diskussion nur unter dem Aspekt von ”bedarfsgerechten Wohnen” geführt. Dies greift langfristig viel zu kurz, da sich der Bedarf an der Nachfrage orientiert. Vielmehr muss diese Nachfrage auf Grund steigender Zahlen von älteren Menschen in unserer Gesellschaft in den Vordergrund der Diskussion gestellt werden. Der Wohnungswirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu; sie stellt in Zusammenarbeit mit der Region und den einzelnen Gemeinden die Bedarfe am Markt fest und wird entsprechende Angebote für den Bedarf entwickeln und langfristig vorhalten. Eine Optimierung vorhandenen Wohnraums muss dabei im Vordergrund stehen.

Zu 2.:
Die strikte Trennung von Arbeitsstätten und Wohnen zieht vielfältige Konsequenzen nach sich. Um nur einige zu nennen: steigender Verbrauch von Ressourcen in Form von Fläche, Energie etc. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt aber, dass nach Wohnraum in unmittelbarer Nähe von Gewerbestandorten nachgefragt wird. Dieser Entwicklung trägt die Region Rechnung.

Zu 3.:
Mit Vorlage des Verkehrsgutachtens Hannover Nordwest ist die LHH der Forderung nach gutachterlicher Stellungnahme bzw. Nachweis der Notwendigkeit nachgekommen. Das Gutachten hat dargestellt, dass die Leinequerung zu Entlastung für den Bereich Seelze-Letter sowie die Stadtteile Ahlem und Limmer führen wird. Weitere Verzögerungen für die Umsetzung entlang der Bahndammtrasse in Ahlem sind nicht wünschenswert.

Zu 4.:
Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die möglicher Weise durch einen Eingriff, z.B. durch ein geplantes Neubaugebiet etc. belastet werden, wollen auch möglichst einen gewissen Nutzen von den zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen haben, so dass innerhalb der betroffenen Kommune bzw. in der LHH in den Stadtbezirken Ausgleichmaßnahmen umgesetzt werden sollten.

Zu 5.:
Die Landeshauptstadt Hannover setzt sich dafür ein, dass für die am höchsten belasteten Bereiche zügig wirkungsvolle Maßnahmen zur Lärmminderung zu treffen sind und plädiert daher in ihrer Stellungnahme, den letzten Halbsatz des Abschnittes unter (D2.4 – 04) zu ergänzen. Die erwähnten Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden, welche Gründe zu einer möglichen Verzögerung führen, bedarf keiner gesonderten Erwähnung, da sie möglicher Weise rein spekulativ sind und nicht zum Inhalt eines Regionalen Raumordnungsprogramms gehören.

Zu 6.:
Eine angestrebte Entwicklung im Bereich EXPO Park Hannover insbesondere als Büro- und Dienstleistungsstandort für IT-Wirtschaft und Neue Medien ist seit dem Ende der Weltausstellung nicht zu beobachten. Stattdessen sollte nun von einer schwerpunktartigen Entwicklung Abstand genommen werden, damit es zu einer schnellstmöglichen Belebung durch Ansiedlungen im o.g. Bereich kommen kann.

Zu 7.:
Die Verwaltung hat sich in Bezugnahme auf die Drucksache 2200/2003 dahingehend geäußert, dass im Bereich Kronberg, auf städtischem Boden, auf Grund der neuen gesetzlichen Abstandsregelung und der bereits bestehenden Windenergieanlagen eine optimale Ausnutzung bereits umgesetzt ist.

Zu 8.:
Begründung erfolgt mündlich.

Zu 9.:
Auf Grund der besonderen Bedeutung von landwirtschaftlichen Böden für die Produktion gesunder Nahrungsmittel ist sicherzustellen, dass durch Bewirtschaf-tungsmaßnahmen, insbesondere durch Verwertung von Klärschlamm, es zu keiner weiteren Anreicherung von Schadstoffen in Böden kommt.

Zu 10.:
Begründung erfolgt mündlich.

Zu 11.:
Die bisher von einem hannoverschen Abbruchunternehmen genutzten Flächen, als Boden- und Bauschuttdeponie im Bereich Misburg-Anderten, sind innerhalb kürzester Zeit verbraucht, so dass es zu keiner weiteren Ausweitung kommen und die Deponie nicht für weitere Firmen zugänglich gemacht werden sollte, daher ist von einer Festlegung in der zeichnerischen Darstellung abzusehen.


Rainer Lensing
Vorsitzender